Die Länder fordern vom Bund Änderungen, damit interkommunale Zusammenarbeit und Infrastrukturprojekte nicht durch Umsatzsteuer-Regeln verteuert werden.
Die Länder fordern vom Bund Änderungen, damit interkommunale Zusammenarbeit und Infrastrukturprojekte nicht durch Umsatzsteuer-Regeln verteuert werden.

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Finanzen

Län­der wol­len Umsatz­steu­er­hür­den bei Gemein­de-Koope­ra­tio­nen abbau­en

Die Landesfinanzreferentenkonferenz fordert vom Bund steuerliche Erleichterungen für interkommunale Zusammenarbeit. In Kärnten würden gemeinsame Projekte oft durch Umsatzsteuer-Regeln verteuert. LHStv.in Gaby Schaunig und LRin Marika Lagger-Pöllinger verlangen faire Rahmenbedingungen, damit Kooperationen und Infrastrukturinvestitionen leichter umsetzbar sind.

Die Lan­des­fi­nanz­re­fe­ren­ten­kon­fe­renz hat eine gemein­sa­me Initia­ti­ve zur steu­er­li­chen Ent­las­tung der Gemein­den beschlos­sen. Ziel ist es, inter­kom­mu­na­le Koope­ra­tio­nen zu erleich­tern, die laut den Län­dern häu­fig an steu­er­li­chen Hür­den schei­tern. In Kärn­ten wer­de die Zusam­men­ar­beit zwi­schen Gemein­den seit Jah­ren aktiv unter­stützt – etwa bei Infra­struk­tur­pro­jek­ten, in der Daseins­vor­sor­ge und bei gemein­sa­men Dienst­leis­tun­gen –, wer­de aber durch bestehen­de Regeln teils teu­rer als getrenn­te Lösun­gen.

Finanz­re­fe­ren­tin LHStv.in Gaby Schau­nig und Gemein­de-Lan­des­rä­tin Mari­ka Lag­ger-Pöl­lin­ger rich­ten eine kla­re For­de­rung an den Bund: Koope­ra­tio­nen zwi­schen Gemein­den sol­len steu­er­lich nicht län­ger benach­tei­ligt wer­den. „Die­se Zusam­men­ar­beit darf nicht durch steu­er­li­che Nach­tei­le erschwert wer­den. Sie brau­chen fai­re und prak­ti­ka­ble Rah­men­be­din­gun­gen, damit gute Lösun­gen vor Ort auch umge­setzt wer­den kön­nen“, beto­nen Schau­nig und Lag­ger-Pöl­lin­ger.

Umsatz­steu­er als Kos­ten­trei­ber bei gemein­sa­men Leis­tun­gen

Kon­kret for­dern die Län­der den Bun­des­mi­nis­ter für Finan­zen auf, die gesetz­li­chen Grund­la­gen anzu­pas­sen. Der­zeit kön­ne es vor­kom­men, dass bei gemein­sam erbrach­ten Leis­tun­gen Umsatz­steu­er anfällt, obwohl Gemein­den im öffent­li­chen Inter­es­se han­deln und kei­ne Gewin­ne erzie­len. Damit wer­de Zusam­men­ar­beit in man­chen Fäl­len finan­zi­ell unat­trak­tiv, obwohl sie Res­sour­cen bün­delt und Ver­wal­tungs­ab­läu­fe effi­zi­en­ter machen soll.

Die Beschluss­emp­feh­lung sieht vor, inter­kom­mu­na­le Koope­ra­tio­nen künf­tig von der Umsatz­steu­er­pflicht aus­zu­neh­men oder zumin­dest den Vor­steu­er­ab­zug zu ermög­li­chen. Das wür­de Gemein­den laut den Län­dern ent­las­ten und zusätz­li­che Anrei­ze schaf­fen, Pro­jek­te gemein­sam umzu­set­zen.

Erleich­te­run­gen auch bei kom­mu­na­ler Infra­struk­tur geplant

Neben Koope­ra­tio­nen geht es auch um Inves­ti­tio­nen in kom­mu­na­le und regio­na­le Infra­struk­tur. Die Län­der wol­len, dass die Errich­tung von Gebäu­den und öffent­li­chen Ein­rich­tun­gen steu­er­lich erleich­tert wird. Gemein­den sol­len dabei ähn­li­che Mög­lich­kei­ten erhal­ten wie gro­ße öffent­li­che Trä­ger, um Pro­jek­te nicht unnö­tig zu ver­teu­ern.

„Auch hier geht es dar­um, Pro­jek­te nicht unnö­tig zu ver­teu­ern und Spiel­räu­me für wich­ti­ge Zukunfts­in­ves­ti­tio­nen zu schaf­fen“, so Lag­ger-Pöl­lin­ger. Die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung soll in Abstim­mung mit dem Öster­rei­chi­schen Gemein­de­bund erfol­gen, damit die Maß­nah­men pra­xis­taug­lich und umsetz­bar sind.

Kern­punk­te der For­de­rung

Koope­ra­tio­nen zwi­schen Gemein­den sol­len steu­er­lich nicht benach­tei­ligt wer­den.

Län­der schla­gen Befrei­ung von der Umsatz­steu­er oder Vor­steu­er­ab­zug für inter­kom­mu­na­le Leis­tun­gen vor.

Auch Infra­struk­tur­in­ves­ti­tio­nen (z. B. Gebäu­de, öffent­li­che Ein­rich­tun­gen) sol­len steu­er­lich erleich­tert wer­den.

Aus­ar­bei­tung in Abstim­mung mit dem Öster­rei­chi­schen Gemein­de­bund.

Dieser Artikel wurde durch eine von Menschen instruierte AI erstellt und von einem Menschen geprüft.

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