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Finanzen
Länder wollen Umsatzsteuerhürden bei Gemeinde-Kooperationen abbauen
Die Landesfinanzreferentenkonferenz hat eine gemeinsame Initiative zur steuerlichen Entlastung der Gemeinden beschlossen. Ziel ist es, interkommunale Kooperationen zu erleichtern, die laut den Ländern häufig an steuerlichen Hürden scheitern. In Kärnten werde die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden seit Jahren aktiv unterstützt – etwa bei Infrastrukturprojekten, in der Daseinsvorsorge und bei gemeinsamen Dienstleistungen –, werde aber durch bestehende Regeln teils teurer als getrennte Lösungen.
Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig und Gemeinde-Landesrätin Marika Lagger-Pöllinger richten eine klare Forderung an den Bund: Kooperationen zwischen Gemeinden sollen steuerlich nicht länger benachteiligt werden. „Diese Zusammenarbeit darf nicht durch steuerliche Nachteile erschwert werden. Sie brauchen faire und praktikable Rahmenbedingungen, damit gute Lösungen vor Ort auch umgesetzt werden können“, betonen Schaunig und Lagger-Pöllinger.
Umsatzsteuer als Kostentreiber bei gemeinsamen Leistungen
Konkret fordern die Länder den Bundesminister für Finanzen auf, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen. Derzeit könne es vorkommen, dass bei gemeinsam erbrachten Leistungen Umsatzsteuer anfällt, obwohl Gemeinden im öffentlichen Interesse handeln und keine Gewinne erzielen. Damit werde Zusammenarbeit in manchen Fällen finanziell unattraktiv, obwohl sie Ressourcen bündelt und Verwaltungsabläufe effizienter machen soll.
Die Beschlussempfehlung sieht vor, interkommunale Kooperationen künftig von der Umsatzsteuerpflicht auszunehmen oder zumindest den Vorsteuerabzug zu ermöglichen. Das würde Gemeinden laut den Ländern entlasten und zusätzliche Anreize schaffen, Projekte gemeinsam umzusetzen.
Erleichterungen auch bei kommunaler Infrastruktur geplant
Neben Kooperationen geht es auch um Investitionen in kommunale und regionale Infrastruktur. Die Länder wollen, dass die Errichtung von Gebäuden und öffentlichen Einrichtungen steuerlich erleichtert wird. Gemeinden sollen dabei ähnliche Möglichkeiten erhalten wie große öffentliche Träger, um Projekte nicht unnötig zu verteuern.
„Auch hier geht es darum, Projekte nicht unnötig zu verteuern und Spielräume für wichtige Zukunftsinvestitionen zu schaffen“, so Lagger-Pöllinger. Die konkrete Ausgestaltung soll in Abstimmung mit dem Österreichischen Gemeindebund erfolgen, damit die Maßnahmen praxistauglich und umsetzbar sind.
Kernpunkte der Forderung
Kooperationen zwischen Gemeinden sollen steuerlich nicht benachteiligt werden.
Länder schlagen Befreiung von der Umsatzsteuer oder Vorsteuerabzug für interkommunale Leistungen vor.
Auch Infrastrukturinvestitionen (z. B. Gebäude, öffentliche Einrichtungen) sollen steuerlich erleichtert werden.
Ausarbeitung in Abstimmung mit dem Österreichischen Gemeindebund.
- Erstellt: 21.04.2026 09:36
- Update: 19.04.2026 10:29
- Quelle: www.ktn.gv.at
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