Symbolbild zur Klimawandelanpassung in Kärnten: Gemeinde in Naturkulisse mit Fokus auf Hitze- und Wasser-Themen.
Das Land Kärnten hat neue Richtlinien für förderwürdige KLAR!-Projekte beschlossen, um Gemeinden bei der Klimawandelanpassung mehr Planungssicherheit zu geben.

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Klimawandelanpassung

Kärn­ten beschließt neue KLAR!-Richtlinien für för­der­wür­di­ge Pro­jek­te

Das Land Kärnten hat neue Richtlinien für förderwürdige KLAR!-Projekte (Klimawandel-Anpassungsmodellregionen) finalisiert. Gemeindereferent Daniel Fellner und Umweltlandesrat Peter Reichmann sehen darin mehr Planungssicherheit für Gemeinden. Gefördert werden Maßnahmen gegen Hitze, Extremwetter, Wasserknappheit und zum Schutz sensibler Ökosysteme.

Zusammenfassung:

Das Land Kärnten hat neue Regeln für Projekte erstellt, die helfen sollen, sich an den Klimawandel anzupassen. Daniel Fellner und Peter Reichmann haben diese Regeln in Klagenfurt vorgestellt. Das Ziel ist, Gemeinden und Regionen früher und gezielter bei den Folgen des Klimawandels zu unterstützen. Dazu gibt es klar definierte Förderkriterien, die bei der Planung und Einreichung von Projekten helfen sollen. Informationen und das Antragsformular findet man auf der Webseite des Landes Kärnten.Die neuen Regeln fokussieren auf konkrete Risiken wie zunehmende Hitze, häufigere extreme Wetterereignisse, Wassermangel und den Schutz von sensiblen Ökosystemen. Fellner betont die Dringlichkeit, weil die Auswirkungen des Klimawandels bereits spürbar sind. Reichmann sieht die neuen Richtlinien als ein praktisches Werkzeug für Gemeinden, um aktiv auf die Veränderungen reagieren zu können.

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Das Land Kärn­ten hat neue Richt­li­ni­en für för­der­wür­di­ge Pro­jek­te im Pro­gramm KLAR! (Kli­ma­wan­del-Anpas­sungs­mo­dell­re­gio­nen) fina­li­siert. Gemein­de­re­fe­rent Lan­des­rat Dani­el Fell­ner und Umwelt­lan­des­rat Peter Reich­mann stell­ten den Rah­men in Kla­gen­furt vor. Ziel ist laut Land, Gemein­den und Regio­nen frü­her und geziel­ter bei der Anpas­sung an die Fol­gen des Kli­ma­wan­dels zu unter­stüt­zen. Das soll vor allem durch klar defi­nier­te För­der­kri­te­ri­en und damit mehr Pla­nungs­si­cher­heit bei der Pro­jekt­ent­wick­lung und Ein­rei­chung erreicht wer­den. Antrags­for­mu­lar und wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind auf der Web­site des Lan­des Kärn­ten ver­füg­bar.

Fokus auf kon­kre­te Risi­ken: Hit­ze, Extrem­wet­ter, Was­ser

Geför­dert wer­den sol­len laut Richt­li­ni­en vor allem inno­va­ti­ve und regio­nal ange­pass­te Maß­nah­men, die direkt auf zen­tra­le Risi­ken reagie­ren: zuneh­men­de Hit­ze­be­las­tung, häu­fi­ge­re Extrem­wet­ter­er­eig­nis­se, Was­ser­knapp­heit sowie der Schutz sen­si­bler Öko­sys­te­me. Fell­ner ver­wies auf die Dring­lich­keit: „Die Aus­wir­kun­gen des Kli­ma­wan­dels sind längst Rea­li­tät. Des­halb ist es unse­re Ver­ant­wor­tung, heu­te die rich­ti­gen Ent­schei­dun­gen zu tref­fen.“ Reich­mann sieht in den Vor­ga­ben ein prak­ti­sches Werk­zeug für Gemein­den: „Mit den KLAR!-Richtlinien schaf­fen wir Pla­nungs­si­cher­heit und geben unse­ren Gemein­den ein star­kes Instru­ment in die Hand, um aktiv auf die spür­ba­ren Ver­än­de­run­gen zu reagie­ren.“

KLAR! Pro­jekt­för­de­rung
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Dieser Artikel wurde durch eine von Menschen instruierte AI erstellt und von einem Menschen geprüft.

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