Das wichtigste Ziel der Kinder- und Jugendhilfe ist die Wahrung des Kindeswohls.
Das wichtigste Ziel der Kinder- und Jugendhilfe ist die Wahrung des Kindeswohls.

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Strukturreform

Kärn­ten refor­miert die Kin­der- und Jugend­hil­fe

Kärntens Kinder- und Jugendhilfe steht vor einer umfassenden Reform. Landesrat Peter Reichmann initiierte die Neuaufstellung, die auf effizientere Abläufe und moderne Standards abzielt. Die Pläne werden in Kürze vorgestellt.

Zusammenfassung:

Der Text handelt von der Betreuung und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in Kärnten. Das Hauptziel ist es, das Wohl der Kinder zu gewährleisten und ihnen ein sicheres und geborgenes Umfeld zu bieten. Hierfür soll möglichst sichergestellt werden, dass Kinder in ihrer Familie bleiben können. Es gibt verschiedene Unterstützungsangebote wie Beratungen und intensive Betreuung für Familien, um ihre Erziehungskompetenz zu stärken. Wenn ein Verbleib in der Familie nicht möglich ist, wird Kindern ein Zuhause in Wohngemeinschaften, Kinderdörfern oder Pflegefamilien angeboten. Pflegeeltern werden laufend gesucht und erhalten eine spezielle Ausbildung sowie finanzielle Unterstützung. Alle Einrichtungen werden regelmäßig überprüft, um eine hohe Betreuungsqualität zu gewährleisten. Zusätzlich gibt es Angebote wie geförderte Familienurlaube oder Erholungsaktionen für Jugendliche.

Dies ist ein automatisch generierter Text.

„Wenn es um unse­re Jüngs­ten geht, gibt es für mich kei­ne Kom­pro­mis­se. Ich will, dass jedes Kind in Kärn­ten ruhig schla­fen kann. Wir müs­sen jene schüt­zen, die unse­ren Schutz brau­chen und Fami­li­en stär­ken, die Unter­stüt­zung benö­ti­gen. Die Neu­auf­stel­lung der Kin­der- und Jugend­hil­fe ist ein wich­ti­ges Signal dafür, dass das Land Kärn­ten die Her­aus­for­de­run­gen unse­rer Zeit erkennt und wir die­se Ver­ant­wor­tung ernst neh­men“, betont Reich­mann. Die neue Struk­tur soll Sicher­heit geben, auf Fach­lich­keit set­zen und auch die Mit­ar­bei­ter best­mög­lich zum Ein­satz brin­gen.

Von Pfle­ge­el­tern bis zur Fami­li­en­be­treu­ung

Das wich­tigs­te Ziel der Kin­der- und Jugend­hil­fe ist die Wah­rung des Kin­des­wohls. Obers­te Prä­mis­se ist es, einen Ver­bleib der Kin­der in ihrer Her­kunfts­fa­mi­lie zu ermög­li­chen. Dafür wer­den breit gefä­cher­te Ange­bo­te wie Bera­tun­gen oder Fami­li­en­in­ten­siv­be­treu­ung zur Stär­kung der Erzie­hungs­kraft genutzt. Wenn dies nicht mög­lich ist, fin­den Kin­der in Ein­rich­tun­gen wie Wohn­ge­mein­schaf­ten, Kin­der­dör­fern oder bei Pfle­ge­fa­mi­li­en Gebor­gen­heit. Pfle­ge­el­tern wer­den lau­fend gesucht und erhal­ten eine vor­be­rei­ten­de Aus­bil­dung sowie finan­zi­el­le Abgel­tung. Das Land Kärn­ten über­prüft alle Ein­rich­tun­gen lau­fend, um eine hohe Betreu­ungs­qua­li­tät sicher­zu­stel­len. Ergän­zend gibt es Hil­fen wie den geför­der­ten Fami­li­en­ur­laub oder die Jugend­er­ho­lungs­ak­ti­on.

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