Wer seinen Hund nachweislich im Griff hat, darf diesen künftig frei führen.
Wer seinen Hund nachweislich im Griff hat, darf diesen künftig frei führen.

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Landesweit an einer Leine:

Lei­nen­pflicht für Hun­de wird neu und ein­heit­lich gere­gelt

Eine neue, landesweit vereinheitlichte Verordnung für Jagdgebiete soll die eigenverantwortliche Hundeführung stärken und Konflikte vermeiden. Wer seinen Hund ausbildet, kann ihn an einer „virtuellen Leine“ führen, Spezialhunde und Junghunde können frei geführt werden. Ansonsten muss auf eine physische Leine zurückgegriffen werden.

Zusammenfassung:

In Kärnten gibt es jetzt eine neue Regelung für Hunde in Jagdgebieten. Bisher waren die Regeln in den verschiedenen Bezirken unterschiedlich, was für Verwirrung gesorgt hat. Die neue Verordnung sorgt dafür, dass es einen einheitlichen Schutz für Wildtiere gibt, besonders im Winter und während der Brutzeit.Es gibt zwei Möglichkeiten, wie man seinen Hund führen kann: mit einer physischen Leine oder einer virtuellen Leine. Wenn ein Hundehalter zeigen kann, dass er genug über Hunde weiß, darf er seinen Hund ohne Leine führen. Der Hund muss aber immer gehorchen und unter Kontrolle sein. Wer keinen Sachkundenachweis hat, muss seinen Hund an einer physischen Leine halten.Das Ziel dieser Regelung ist, Sicherheit für Menschen und Tiere zu erhöhen und die Verantwortung der Hundehalter zu stärken. Ab 2026 wird der Sachkundenachweis in ganz Österreich Pflicht sein. Diese Regeln sollen den Tierschutz verbessern und für mehr Klarheit bei den Hundehaltern sorgen.

Dies ist ein automatisch generierter Text.

Nach der bis­her bezirks­weit unein­heit­lich gel­ten­den Hun­de­lei­nen­pflicht bekommt Kärn­ten erst­mals eine lan­des­weit ein­heit­li­che Ver­ord­nung für Jagd­ge­bie­te. In der Ver­ord­nung wird gere­gelt, wie Hun­de in Jagd­ge­bie­ten außer­halb von geschlos­se­nen und ver­bau­ten Gebie­ten – also ins­be­son­de­re in Wäl­dern, an Wald­rän­dern sowie auf Wie­sen und Fel­dern – zu füh­ren sind. Ziel der Ver­ord­nung ist es, die eigen­ver­ant­wort­li­che Hun­de­hal­tung zu stär­ken, Wild­tie­re zu schüt­zen und Kon­flik­te zu ver­mei­den: Wer sei­nen Hund nach­weis­lich aus­ge­bil­det hat, darf ihn auch frei füh­ren. Schon bis­her galt in ganz Kärn­ten die Lei­nen­pflicht, jedoch mit unter­schied­li­chen Rege­lun­gen in den Bezir­ken, was zu Unsi­cher­heit und Unein­heit­lich­keit geführt hat. Mit der neu­en Ver­ord­nung wur­de nun eine kla­re und ein­heit­li­che Grund­la­ge für alle Kärnt­ner Jagd­ge­bie­te geschaf­fen. Damit ist ein ganz­jäh­ri­ger Schutz von Wild­tie­ren gewähr­leis­tet, ins­be­son­de­re bei Schnee­la­ge oder Brut­zeit.

Phy­si­sche und vir­tu­el­le Lei­ne

Kern­stück der Ver­ord­nung ist zudem die noch kla­re­re Unter­schei­dung zwi­schen phy­si­scher und „vir­tu­el­ler“ Lei­ne. Die Unter­schei­dung stärkt die ver­ant­wor­tungs­vol­le Hun­de­füh­rung: Alle Hun­de­hal­ter, die für ihren Hund eine erfor­der­li­che Sach­kun­de nach­wei­sen kön­nen – etwa durch aner­kann­te Prü­fun­gen oder ab 2026 durch den bun­des­weit ver­pflich­ten­den Sach­kun­de­nach­weis – dür­fen ihren Hund frei füh­ren („vir­tu­el­le Lei­ne“). Das bedeu­tet, der Hund muss jeder­zeit unter Kon­trol­le ste­hen und auf Zuruf zuver­läs­sig gehor­chen. Für alle Hun­de­hal­ter, die kei­nen Sach­kun­de­nach­weis besit­zen, gilt in Jagd­ge­bie­ten außer­halb geschlos­se­ner Ort­schaf­ten eine Pflicht, den Hund an einer phy­si­schen Lei­ne zu füh­ren. Mit die­ser Ver­ord­nung soll Sicher­heit, Tier­schutz und Klar­heit für Hun­de­hal­ter glei­cher­ma­ßen gestärkt wer­den.

Pflicht­nach­weis für Hun­de­hal­ter
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