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Landesweit an einer Leine:
Leinenpflicht für Hunde wird neu und einheitlich geregelt
Zusammenfassung:
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Nach der bisher bezirksweit uneinheitlich geltenden Hundeleinenpflicht bekommt Kärnten erstmals eine landesweit einheitliche Verordnung für Jagdgebiete. In der Verordnung wird geregelt, wie Hunde in Jagdgebieten außerhalb von geschlossenen und verbauten Gebieten – also insbesondere in Wäldern, an Waldrändern sowie auf Wiesen und Feldern – zu führen sind. Ziel der Verordnung ist es, die eigenverantwortliche Hundehaltung zu stärken, Wildtiere zu schützen und Konflikte zu vermeiden: Wer seinen Hund nachweislich ausgebildet hat, darf ihn auch frei führen. Schon bisher galt in ganz Kärnten die Leinenpflicht, jedoch mit unterschiedlichen Regelungen in den Bezirken, was zu Unsicherheit und Uneinheitlichkeit geführt hat. Mit der neuen Verordnung wurde nun eine klare und einheitliche Grundlage für alle Kärntner Jagdgebiete geschaffen. Damit ist ein ganzjähriger Schutz von Wildtieren gewährleistet, insbesondere bei Schneelage oder Brutzeit.
Physische und virtuelle Leine
Kernstück der Verordnung ist zudem die noch klarere Unterscheidung zwischen physischer und „virtueller“ Leine. Die Unterscheidung stärkt die verantwortungsvolle Hundeführung: Alle Hundehalter, die für ihren Hund eine erforderliche Sachkunde nachweisen können – etwa durch anerkannte Prüfungen oder ab 2026 durch den bundesweit verpflichtenden Sachkundenachweis – dürfen ihren Hund frei führen („virtuelle Leine“). Das bedeutet, der Hund muss jederzeit unter Kontrolle stehen und auf Zuruf zuverlässig gehorchen. Für alle Hundehalter, die keinen Sachkundenachweis besitzen, gilt in Jagdgebieten außerhalb geschlossener Ortschaften eine Pflicht, den Hund an einer physischen Leine zu führen. Mit dieser Verordnung soll Sicherheit, Tierschutz und Klarheit für Hundehalter gleichermaßen gestärkt werden.
Pflichtnachweis für Hundehalter
Weitere Infos- Erstellt: 03.11.2025 07:07
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