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Novelle des Familienförderungsgesetzes
Mehr Geld für Familien in Kärnten
Zusammenfassung:
Dies ist ein automatisch generierter Text.
Im Zuge einer erneuten Novelle des Familienförderungsgesetzes wird der Familienzuschuss nach der letzten Anpassung vor rund einem Jahr erneut erhöht, um die abermals gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen. Erhöht werden einerseits die Einkommensgrenzen für die Gewährung der Förderung und gleichzeitig die Beträge des Zuschusses. Darüber hinaus wird der Gewichtungsfaktor angehoben, um Alleinerziehende bei der Bemessung des Familienzuschusses stärker zu unterstützen. Durch diese Änderungen ist damit zu rechnen, dass sich die Zahl der anspruchsberechtigten Familien verdoppeln wird. Die Neuregelungen treten mit Jänner 2025 in Kraft, sofern die Gesetzesnovelle vom Kärntner Landtag beschlossen wird.
Deutliche Erhöhung
Nach Auslaufen des Kinderbetreuungsgeldes können Familien den Familienzuschuss beantragen, der an Haushalte mit Kindern unter zehn Jahren als einkommensabhängige, monatliche Unterstützung ausgezahlt wird. Nimmt man als Beispiel eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind, die in Karenz ist und Kinderbetreuungsgeld bezieht, aber noch keinen Unterhalt bekommen hat, so würde sie ab 2025 bei einem Nettoeinkommen von rund 920 Euro zusätzlich 244 Euro bekommen, anstatt der bisherigen 182 Euro. Das ist ein Plus von gut 34 Prozent. Ein Elternpaar mit zwei Kindern unter zehn Jahren, in dem beide Teile selbständig sind und über ein Gesamt-Nettoeinkommen von rund 1.490 Euro verfügen, würden derzeit monatlich 182 Euro pro Kind erhalten. Ab 2025 werden es 216 Euro pro Kind sein. Hier entspricht die Erhöhung rund 19 Prozent.
Kärntner Familienzuschuss
Weitere Infos- Erstellt: 27.10.2024 20:27
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