Durch die Änderungen werden rund doppelt so viele Menschen anspruchsberechtigt sein als bisher.
Durch die Änderungen werden rund doppelt so viele Menschen anspruchsberechtigt sein als bisher.

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Novelle des Familienförderungsgesetzes

Mehr Geld für Fami­li­en in Kärn­ten

Nach der letzten Anpassung vor rund einem Jahr wird der Familienzuschuss erneut erhöht, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen. Angehoben werden sowohl die Einkommensgrenzen als auch die Förderbeträge. Ein besonderes Augenmerk liegt auf Alleinerziehenden.

Zusammenfassung in einfacher Sprache

Das Familienförderungsgesetz in Kärnten wird geändert. Ab Januar 2025 könnte der Familienzuschuss für Familien erhöht werden, um höhere Lebenshaltungskosten auszugleichen. Die Einkommensgrenzen dafür werden ebenfalls angehoben. Alleinerziehende werden stärker unterstützt. Dadurch könnten doppelt so viele Familien den Zuschuss erhalten.Nach Ende des Kinderbetreuungsgeldes können Familien Zuschüsse bekommen, wenn sie Kinder unter zehn Jahren haben. Zum Beispiel könnte eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind und einem Einkommen von 920 Euro ab 2025 zusätzlich 244 Euro statt 182 Euro bekommen. Diese Erhöhung beträgt 34 Prozent.Ein Elternpaar mit einem Gesamteinkommen von 1.490 Euro, zwei Kindern unter zehn, würde statt 182 Euro pro Kind künftig 216 Euro erhalten, was einer Steigerung von 19 Prozent entspricht. Diese Änderungen treten in Kraft, wenn der Landtag die Gesetzesnovelle beschließt.
Dies ist ein automatisch generierter Text.

Im Zuge einer erneu­ten Novel­le des Fami­li­en­för­de­rungs­ge­set­zes wird der Fami­li­en­zu­schuss nach der letz­ten Anpas­sung vor rund einem Jahr erneut erhöht, um die aber­mals gestie­ge­nen Lebens­hal­tungs­kos­ten aus­zu­glei­chen. Erhöht wer­den einer­seits die Ein­kom­mens­gren­zen für die Gewäh­rung der För­de­rung und gleich­zei­tig die Beträ­ge des Zuschus­ses. Dar­über hin­aus wird der Gewich­tungs­fak­tor ange­ho­ben, um Allein­er­zie­hen­de bei der Bemes­sung des Fami­li­en­zu­schus­ses stär­ker zu unter­stüt­zen. Durch die­se Ände­run­gen ist damit zu rech­nen, dass sich die Zahl der anspruchs­be­rech­tig­ten Fami­li­en ver­dop­peln wird. Die Neu­re­ge­lun­gen tre­ten mit Jän­ner 2025 in Kraft, sofern die Geset­zes­no­vel­le vom Kärnt­ner Land­tag beschlos­sen wird.

Deut­li­che Erhö­hung

Nach Aus­lau­fen des Kin­der­be­treu­ungs­gel­des kön­nen Fami­li­en den Fami­li­en­zu­schuss bean­tra­gen, der an Haus­hal­te mit Kin­dern unter zehn Jah­ren als ein­kom­mens­ab­hän­gi­ge, monat­li­che Unter­stüt­zung aus­ge­zahlt wird. Nimmt man als Bei­spiel eine allein­er­zie­hen­de Mut­ter mit einem Kind, die in Karenz ist und Kin­der­be­treu­ungs­geld bezieht, aber noch kei­nen Unter­halt bekom­men hat, so wür­de sie ab 2025 bei einem Net­to­ein­kom­men von rund 920 Euro zusätz­lich 244 Euro bekom­men, anstatt der bis­he­ri­gen 182 Euro. Das ist ein Plus von gut 34 Pro­zent. Ein Eltern­paar mit zwei Kin­dern unter zehn Jah­ren, in dem bei­de Tei­le selb­stän­dig sind und über ein Gesamt-Net­to­ein­kom­men von rund 1.490 Euro ver­fü­gen, wür­den der­zeit monat­lich 182 Euro pro Kind erhal­ten. Ab 2025 wer­den es 216 Euro pro Kind sein. Hier ent­spricht die Erhö­hung rund 19 Pro­zent.

Kärnt­ner Fami­li­en­zu­schuss
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