Die Wohnbeihilfe NEU bedeutet eine große Entlastung insbesondere für Familien und alleinstehende ältere Personen.
Die Wohnbeihilfe NEU bedeutet eine große Entlastung insbesondere für Familien und alleinstehende ältere Personen.

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Ab 2025:

Neue Kärnt­ner Wohn­bei­hil­fe sorgt für Ent­las­tung 

Mit 1. Jänner 2025 tritt in Kärnten die Wohnbeihilfe NEU in Kraft, die insbesondere Familien und alleinstehenden älteren Personen entlastet. In der neuen Wohnbeihilfe werden mehrere Unterstützungsleistungen zusammengeführt. Damit reicht künftig ein Antrag aus, der auch digital eingebracht werden kann. 

Die Kärnt­ner Lan­des­re­gie­rung setzt mit der Neu­re­ge­lung der Wohn­bei­hil­fe ab Jän­ner 2025 nach­hal­ti­ge Akzen­te in der Armuts­be­kämp­fung. Mit der Wohn­bei­hil­fe NEU wer­den sowohl der Kreis der Bezie­hen­den aus­ge­wei­tet als auch die Bezugs­hö­hen deut­lich erhöht. Erst­mals erhal­ten auch Per­so­nen mit gerin­gen Ein­kom­men, die in einem Eigen­heim woh­nen, eine monat­li­che Unter­stüt­zung zur Abfe­de­rung der Betriebs­kos­ten. Die för­der­ba­re Wohn­flä­che für eine Per­son beträgt 50 Qua­drat­me­ter, für jede wei­te­re Per­son steigt sie um 10 Qua­drat­me­ter. Die Unter­stüt­zung pro Qua­drat­me­ter beträgt 6,50 Euro, die tat­säch­li­che Höhe hängt aller­dings vom Ein­kom­men ab. Gede­ckelt ist die Wohn­bei­hil­fe mit 500 Euro/Monat. Ein beson­de­res Augen­merk legt die neue Wohn­bei­hil­fe auf Kin­der. Leben Kin­der im Haus­halt, wer­den die Ein­kom­mens­gren­zen stark ange­ho­ben, und zwar um 200 Euro pro Kind.  

Digi­ta­le Antrag­stel­lung 

Im Zuge der Umstel­lung wird auch die Antrags­stel­lung ver­ein­facht. Künf­tig wird es mög­lich sein, Anträ­ge auf Wohn­bei­hil­fe direkt beim Land digi­tal ein­zu­brin­gen, was sowohl für die Bür­ger als auch für die Behör­de eine gro­ße Erleich­te­rung dar­stellt. Im Sin­ne der Bar­rie­re­frei­heit und Zugäng­lich­keit für alle Bevöl­ke­rungs­grup­pen sind nach wie vor per­sön­li­che, ana­lo­ge Antrag­stel­lun­gen mög­lich. Bud­ge­tär sind für die Wohn­bei­hil­fe NEU für 2025 rund 52 Mil­lio­nen Euro vor­ge­se­hen, gerech­net wird mit rund 42.000 Anspruchs­be­rech­tig­ten. Auf­grund des geplan­ten Inkraft­tre­tens mit 1. Jän­ner wird es für die kom­men­de Heiz­sai­son noch ein­mal den Heiz­zu­schuss geben, in wei­te­rer Fol­ge geht die­ser in der Wohn­bei­hil­fe auf.

Kärnt­ner Wohn­bei­hil­fe
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