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Ab 2025:
Neue Kärntner Wohnbeihilfe sorgt für Entlastung
Die Kärntner Landesregierung setzt mit der Neuregelung der Wohnbeihilfe ab Jänner 2025 nachhaltige Akzente in der Armutsbekämpfung. Mit der Wohnbeihilfe NEU werden sowohl der Kreis der Beziehenden ausgeweitet als auch die Bezugshöhen deutlich erhöht. Erstmals erhalten auch Personen mit geringen Einkommen, die in einem Eigenheim wohnen, eine monatliche Unterstützung zur Abfederung der Betriebskosten. Die förderbare Wohnfläche für eine Person beträgt 50 Quadratmeter, für jede weitere Person steigt sie um 10 Quadratmeter. Die Unterstützung pro Quadratmeter beträgt 6,50 Euro, die tatsächliche Höhe hängt allerdings vom Einkommen ab. Gedeckelt ist die Wohnbeihilfe mit 500 Euro/Monat. Ein besonderes Augenmerk legt die neue Wohnbeihilfe auf Kinder. Leben Kinder im Haushalt, werden die Einkommensgrenzen stark angehoben, und zwar um 200 Euro pro Kind.
Digitale Antragstellung
Im Zuge der Umstellung wird auch die Antragsstellung vereinfacht. Künftig wird es möglich sein, Anträge auf Wohnbeihilfe direkt beim Land digital einzubringen, was sowohl für die Bürger als auch für die Behörde eine große Erleichterung darstellt. Im Sinne der Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für alle Bevölkerungsgruppen sind nach wie vor persönliche, analoge Antragstellungen möglich. Budgetär sind für die Wohnbeihilfe NEU für 2025 rund 52 Millionen Euro vorgesehen, gerechnet wird mit rund 42.000 Anspruchsberechtigten. Aufgrund des geplanten Inkrafttretens mit 1. Jänner wird es für die kommende Heizsaison noch einmal den Heizzuschuss geben, in weiterer Folge geht dieser in der Wohnbeihilfe auf.
Kärntner Wohnbeihilfe
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- Erstellt: 17.08.2024 13:42
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