Insgesamt zehn Stipendien werden von der Privatstiftung Kärntner Sparkassen vergeben.
Insgesamt zehn Stipendien werden von der Privatstiftung Kärntner Sparkassen vergeben.

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Erleichterter Zugang zu Bildung

Neu­es Sti­pen­di­um für FH-Stu­die­ren­de der Gesund­heits- und Kran­ken­pfle­ge

Die Privatstiftung Kärntner Sparkassen bietet ein neues Stipendium für Studierende der Gesundheits- und Krankenpflege an der FH-Kärnten an. Das Stipendium richtet sich an Personen mit bereits abgeschlossenem Studium oder Personen, die sich neuorientieren und keinen Anspruch auf ein Selbsterhaltungsstipendium haben.

Zusammenfassung in einfacher Sprache

Die Privatstiftung Kärntner Sparkasse fördert Studenten, die sich für ein Studium in Gesundheits- und Krankenpflege entschieden haben. Das Stipendium beträgt in etwa 5000 Euro für das erste Studienjahr. Es wird vor allem an Studenten vergeben, die aufgrund ihres Alters oder eines bereits abgeschlossenen Studiums kein normales Stipendium mehr bekommen können. Das Geld soll den Studenten helfen, sich voll auf ihr Studium zu konzentrieren. Insgesamt werden zehn Stipendien vergeben. Die Frist zum Bewerben ist der 15. September 2024.
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Die Gesund­heits- und Kran­ken­pfle­ge ist ein Bereich von ent­schei­den­der Bedeu­tung, der enga­gier­te und gut aus­ge­bil­de­te Fach­kräf­te erfor­dert. Die Pri­vat­stif­tung Kärnt­ner Spar­kas­se unter­stützt künf­ti­ge Stu­die­ren­de der FH Kärn­ten und möch­te durch das Sti­pen­di­um Umstei­ger ermu­ti­gen, sich wei­ter­zu­bil­den und eine sinn­stif­ten­de Kar­rie­re in die­sem Bereich anzu­stre­ben. „Bil­dung, For­schung und Gesund­heit sind ein wich­ti­ger Teil unse­rer För­der­stra­te­gie. Mit die­sem Sti­pen­di­um möch­ten wir Stu­die­ren­de bei ihrer Neu­ori­en­tie­rung unter­stüt­zen, die eine Lei­den­schaft für die Gesund­heits- und Kran­ken­pfle­ge haben“, so Mag. Johann Schön­eg­ger, Vor­stand der Pri­vat­stif­tung Kärnt­ner Spar­kas­se.

5.000 Euro im ers­ten Stu­di­en­jahr

Das Sti­pen­di­um bie­tet finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für Stu­die­ren­de, die sich in der Gesund­heits- und Kran­ken­pfle­ge ein­schrei­ben möch­ten, jedoch auf­grund ihres Alters oder eines bereits abge­schlos­se­nen Stu­di­ums nicht mehr für ein Selbst­er­hal­tungs­sti­pen­di­um in Fra­ge kom­men. Es soll den Zugang zu Bil­dung erleich­tern und den Stu­die­ren­den hel­fen, sich auf ihr Stu­di­um zu kon­zen­trie­ren, ohne sich um finan­zi­el­le Belas­tun­gen sor­gen zu müs­sen. Das Sti­pen­di­um in der Höhe von 5.000 Euro wird im ers­ten Stu­di­en­jahr in zwei Tran­chen aus­be­zahlt. Ins­ge­samt wer­den zehn Sti­pen­di­en ver­ge­ben. Ein­reich­frist ist der 15. Sep­tem­ber 2024.

Sti­pen­di­um für Stu­die­ren­de in der Gesund­heits- und Kran­ken­pfle­ge
Wei­te­re Infos und Bewer­bun­gen:

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