Künftig haben Eltern und Schüler bei der Mittelschulwahl mehr Freiheiten.
Künftig haben Eltern und Schüler bei der Mittelschulwahl mehr Freiheiten.

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Bildungsreform

Schul­be­such künf­tig unab­hän­gig vom Wohn­ort mög­lich

Eine Änderung des Kärntner Schulgesetzes soll Mittelschülern künftig mehr Freiheit bieten. Wie die Landesräte Daniel Fellner und Peter Reichmann ankündigten, können sich Schüler bald ohne Rücksicht auf den Pflichtsprengel für eine Mittelschule ihrer Wahl entscheiden. Die Aufnahme im Wohnortsprengel bleibt jedoch weiterhin garantiert.

Zusammenfassung:

In Kärnten dürfen Schüler bald auch Schulen außerhalb ihres Wohnbezirks besuchen. Das war bisher schon für Gymnasien üblich und gilt jetzt auch für Mittelschulen. Eltern, die in einem anderen Bezirk arbeiten, können ihre Kinder einfacher dort zur Schule schicken. Das macht den Schulweg flexibler. Diese Änderung soll den Zugang zu verschiedenen Schulangeboten verbessern und soziale Hürden abbauen. Auch bleibt sichergestellt, dass jedes Kind in seinem Wohnbezirk auf eine Schule gehen kann. Bevor die neue Regelung gilt, muss sie noch von der Regierung und dem Landtag beschlossen werden.

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Was bei Gym­na­si­en längst üblich ist, wird nun auch für Mit­tel­schu­len umge­setzt: Durch eine Ver­ord­nung der Bil­dungs­di­rek­ti­on wird ganz Kärn­ten zu einem gemein­sa­men „Berech­ti­gungs­spren­gel“ erklärt. Das bedeu­tet, dass Schul­pflich­ti­ge künf­tig auch eine Schu­le außer­halb ihres Wohn­be­zirks besu­chen dür­fen, sofern es die per­so­nel­len und räum­li­chen Ver­hält­nis­se vor Ort zulas­sen. Gleich­zei­tig bleibt ein Sicher­heits­netz bestehen: Einem Kind darf die Auf­nah­me in sei­nem eigent­li­chen Pflicht­schul­spren­gel nicht ver­wehrt wer­den. Lan­des­rat Dani­el Fell­ner sieht dar­in den Abbau star­rer Gren­zen, der den Zugang zu inno­va­ti­ven Schul­kon­zep­ten erleich­tert und sozia­le Bar­rie­ren ver­rin­gert. Die Geset­zes­än­de­rung wird in der kom­men­den Regie­rungs­sit­zung zum Beschluss vor­ge­legt.

För­de­rung der Bil­dungs­ge­rech­tig­keit

Die Neu­re­ge­lung bringt auch prak­ti­sche Erleich­te­run­gen für den Fami­li­en­all­tag. Pen­deln Eltern etwa zur Arbeit in einen ande­ren Bezirk, kön­nen Kin­der dort künf­tig ein­fa­cher die Schu­le besu­chen, was die Orga­ni­sa­ti­on der Schul­we­ge fle­xi­bler macht. Bil­dungs­re­fe­rent Peter Reich­mann betont zudem den päd­ago­gi­schen Nut­zen: Vie­le Mit­tel­schu­len set­zen bereits spe­zi­fi­sche Schwer­punk­te in ihrer Aus­bil­dung. Durch die Öff­nung der Spren­gel kön­nen nun auch Kin­der von die­sen Ange­bo­ten pro­fi­tie­ren, die nicht in unmit­tel­ba­rer Nähe woh­nen. Dies för­dert nicht nur die Bil­dungs­ge­rech­tig­keit, son­dern auch einen sinn­vol­len qua­li­ta­ti­ven Wett­be­werb zwi­schen den Stand­or­ten. Nach dem Regie­rungs­be­schluss muss die Novel­le noch vom Land­tag final abge­seg­net wer­den.

Neue Mit­tel­schu­le Kärn­ten
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