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Bildungsreform
Schulbesuch künftig unabhängig vom Wohnort möglich
Zusammenfassung:
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Was bei Gymnasien längst üblich ist, wird nun auch für Mittelschulen umgesetzt: Durch eine Verordnung der Bildungsdirektion wird ganz Kärnten zu einem gemeinsamen „Berechtigungssprengel“ erklärt. Das bedeutet, dass Schulpflichtige künftig auch eine Schule außerhalb ihres Wohnbezirks besuchen dürfen, sofern es die personellen und räumlichen Verhältnisse vor Ort zulassen. Gleichzeitig bleibt ein Sicherheitsnetz bestehen: Einem Kind darf die Aufnahme in seinem eigentlichen Pflichtschulsprengel nicht verwehrt werden. Landesrat Daniel Fellner sieht darin den Abbau starrer Grenzen, der den Zugang zu innovativen Schulkonzepten erleichtert und soziale Barrieren verringert. Die Gesetzesänderung wird in der kommenden Regierungssitzung zum Beschluss vorgelegt.
Förderung der Bildungsgerechtigkeit
Die Neuregelung bringt auch praktische Erleichterungen für den Familienalltag. Pendeln Eltern etwa zur Arbeit in einen anderen Bezirk, können Kinder dort künftig einfacher die Schule besuchen, was die Organisation der Schulwege flexibler macht. Bildungsreferent Peter Reichmann betont zudem den pädagogischen Nutzen: Viele Mittelschulen setzen bereits spezifische Schwerpunkte in ihrer Ausbildung. Durch die Öffnung der Sprengel können nun auch Kinder von diesen Angeboten profitieren, die nicht in unmittelbarer Nähe wohnen. Dies fördert nicht nur die Bildungsgerechtigkeit, sondern auch einen sinnvollen qualitativen Wettbewerb zwischen den Standorten. Nach dem Regierungsbeschluss muss die Novelle noch vom Landtag final abgesegnet werden.
Neue Mittelschule Kärnten
Weitere Infos- Erstellt: 30.12.2025 09:33
- Update: 23.12.2025 07:41
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