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Kärntner Regionalentwicklungsgesetz
Über 360 Projekte zur Stärkung des ländlichen Raumes
Zusammenfassung:
Dies ist ein automatisch generierter Text.
Durch das Kärntner Regionalentwicklungsgesetz ist es seit 2023 gesetzlich vorgeschrieben, dass Kärntens Regionen jedes Jahr Landesmittel in der Höhe von 4,5 Millionen Euro für Projektvorhaben zur Verfügung gestellt bekommen. Gleichzeitig geht damit die gesetzliche Verpflichtung einher, jährliche Arbeitsprogramme zu erstellen, um sicherzugehen, dass die Projekte der Regionen auch den erstellten Regionalstrategien und dem Masterplan Ländlicher Raum entsprechen. Ab September wird es dafür zusätzlich vier regionale Koordinationsstellen beim Land geben, die auch den Stand der Umsetzung der Arbeitsprogramme im Blick haben. Für heuer beinhalten die Arbeitsprogramme landesweit 364 Projektvorhaben. 198 davon befinden sich bereits in Umsetzung, weitere 113 Projekte befinden sich derzeit in Planung.
Fokus auf Orts- und Stadtkernbelebung
Unter den Projekten finden sich sowohl große Investitionen wie die Sanierung des Strandbads am Längsee als auch kleinere Initiativen wie die Modernisierung von Rastplätzen für Radfahrer, wie die Weingartl Rast in Feld am See. Die über in Umsetzung oder Planung befindlichen Projekte lösen ein Volumen von insgesamt 56 Millionen Euro aus, die direkt vor Ort investiert werden und somit ein wichtiger Hebel für die Orts- und Regionalentwicklung sind. Künftig soll der Fokus noch stärker auf der Orts- und Stadtkernbelebung liegen. Denn die schwindende Attraktivität der Ortskerne als Wohn‑, Wirtschafts- und Nahversorgungszentren ist – nicht nur in Kärnten – ein großes Problem. Projekte, die Leerständen entgegenwirken wie etwa Nahversorger im Ortskern, multifunktionale Vereinshäuser als Treffpunkt für die Bevölkerung oder die Bündelung verschiedener Serviceeinrichtungen in einem Kompetenzzentrum sollen demnach forciert werden.
Land Kärnten – Orts- und Regionalentwicklung
Weitere Infos- Erstellt: 29.07.2024 17:45
- Update: 26.07.2024 19:41
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