Die neue Kärntner PV-Verordnung schafft deutlich mehr Potenzialflächen für Sonnenenergie. Höhere Eigenversorgung, Wegfall von Widmungen und Schutz wertvoller Böden sind die Kernpunkte neuen Regelung, die Ende Juli beschlossen wurde. 

Zusammenfassung:

Das neue Photovoltaik-Gesetz in Kärnten macht den Bau von Solar-Anlagen einfacher. Anlagen bis zu 100 m², zum Beispiel im eigenen Garten, auf Dächern oder Parkplätzen, brauchen keine besondere Genehmigung mehr. Anlagen auf belasteten Flächen wie Schottergruben sind ebenfalls erlaubt. Es gibt Begrenzungen für Anlagen auf Grünflächen: Sie dürfen maximal 4 Hektar groß sein und müssen nahe an bestehenden Infrastrukturen liegen. Neue Agri-PV-Flächen erlauben es, sowohl Landwirtschaft zu betreiben als auch Energie zu gewinnen. Diese Regeln sollen helfen, mehr Solarenergie in Kärnten zu nutzen, ohne die Landschaft stark zu verändern.

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Nach­dem erst vor kur­zem das Kärnt­ner Ener­gie­wen­de­ge­setz beschlos­sen wur­de, setzt die Lan­des­re­gie­rung mit der neu­en Pho­to­vol­ta­ik-Ver­ord­nung Ende Juli bereits den zwei­ten Schritt auf dem Weg zu mehr Ener­gie­un­ab­hän­gig­keit für Kärn­ten. Die wich­tigs­ten Eck­pfei­ler der neu­en Ver­ord­nung sind der Fokus auf eine höhe­re Eigen­ver­sor­gung, der Weg­fall von Wid­mungs­ver­fah­ren und der Schutz wert­vol­ler Böden. Die neu­en Rege­lun­gen wer­den PV-Anla­gen ins­be­son­de­re zur regio­na­len Eigen­ver­sor­gung dort erleich­tern und schnel­ler ermög­li­chen, wo sich Nut­zungs­kon­flik­te ver­mei­den las­sen. Kei­ne Wid­mung braucht man daher u.a. bei Anla­gen bis 100 m², zum Bei­spiel im eige­nen Gar­ten, auf Dächern, Zäu­nen, Park­plät­zen oder Car­ports sowie bei Anla­gen, die der Eigen­ver­sor­gung von Eigen­hei­men, Hof­stel­len, Industrie‑, Kom­mu­nal- oder Gewer­be­be­trie­ben die­nen. For­ciert wer­den wei­ters Anla­gen auf bereits belas­te­ten Flä­chen, z.B. Schot­ter­gru­ben, Stein­brü­che, Eisen­bahn- und Seil­bahn­an­la­gen, für die bereits ande­re Geneh­mi­gun­gen vor­lie­gen.  

Ener­gie­wen­de und Land­schafts­schutz 

Durch die neue Ver­ord­nung ist der par­al­le­le Aus­bau auf Dächern und Frei­flä­chen mög­lich, aller­dings in einem sehr klar vor­ge­ge­be­nen Rah­men. Daher sind Grün­land-PV-Anla­gen mit einem Maxi­mal­aus­maß von 4 ha begrenzt, nur im Nah­be­reich von bereits exis­tie­ren­den Infra­struk­tu­ren mög­lich und brau­chen wei­ter­hin ein Wid­mungs­ver­fah­ren. Der bedarfs­de­cken­de, schritt­wei­se Aus­bau soll so im Hin­blick auf die Netz­in­fra­struk­tur, aber vor allem auf die klein­räu­mi­ge Struk­tur der Kärnt­ner Land­schaft ange­mes­sen und ver­träg­lich sein. Der Bau von PV-Anla­gen auf beson­ders aus­ge­wie­se­nen Agrar­flä­chen wird nicht mehr mög­lich sein. Eine Neue­rung stel­len die Agri-PV-Flä­chen dar, bei denen es zu einer nach­hal­ti­gen Dop­pel­nut­zung von Land­wirt­schaft und Ener­gie­ge­win­nung kommt. Ins­ge­samt ent­ste­he durch die neu­en Rege­lun­gen auf einen Schlag ein Viel­fa­ches an zusätz­li­cher Poten­zi­al­flä­che für Pho­to­vol­ta­ik in Kärn­ten, ohne gra­vie­ren­de Ein­schnit­te in die Land­schaft.