Nachdem erst vor kurzem das Kärntner Energiewendegesetz beschlossen wurde, setzt die Landesregierung mit der neuen Photovoltaik-Verordnung Ende Juli bereits den zweiten Schritt auf dem Weg zu mehr Energieunabhängigkeit für Kärnten. Die wichtigsten Eckpfeiler der neuen Verordnung sind der Fokus auf eine höhere Eigenversorgung, der Wegfall von Widmungsverfahren und der Schutz wertvoller Böden. Die neuen Regelungen werden PV-Anlagen insbesondere zur regionalen Eigenversorgung dort erleichtern und schneller ermöglichen, wo sich Nutzungskonflikte vermeiden lassen. Keine Widmung braucht man daher u.a. bei Anlagen bis 100 m², zum Beispiel im eigenen Garten, auf Dächern, Zäunen, Parkplätzen oder Carports sowie bei Anlagen, die der Eigenversorgung von Eigenheimen, Hofstellen, Industrie‑, Kommunal- oder Gewerbebetrieben dienen. Forciert werden weiters Anlagen auf bereits belasteten Flächen, z.B. Schottergruben, Steinbrüche, Eisenbahn- und Seilbahnanlagen, für die bereits andere Genehmigungen vorliegen.
Energiewende und Landschaftsschutz
Durch die neue Verordnung ist der parallele Ausbau auf Dächern und Freiflächen möglich, allerdings in einem sehr klar vorgegebenen Rahmen. Daher sind Grünland-PV-Anlagen mit einem Maximalausmaß von 4 ha begrenzt, nur im Nahbereich von bereits existierenden Infrastrukturen möglich und brauchen weiterhin ein Widmungsverfahren. Der bedarfsdeckende, schrittweise Ausbau soll so im Hinblick auf die Netzinfrastruktur, aber vor allem auf die kleinräumige Struktur der Kärntner Landschaft angemessen und verträglich sein. Der Bau von PV-Anlagen auf besonders ausgewiesenen Agrarflächen wird nicht mehr möglich sein. Eine Neuerung stellen die Agri-PV-Flächen dar, bei denen es zu einer nachhaltigen Doppelnutzung von Landwirtschaft und Energiegewinnung kommt. Insgesamt entstehe durch die neuen Regelungen auf einen Schlag ein Vielfaches an zusätzlicher Potenzialfläche für Photovoltaik in Kärnten, ohne gravierende Einschnitte in die Landschaft.