Pendlergeld
Es gibt mehr Geld und Unterstützung für Kärntens Berufspendler.

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Bis zu 100% Rückerstattung 

Mehr Geld für Kärn­tens Pend­ler 

Wer in Kärnten zum Arbeitsplatz oder zur Aus- und Weiterbildungsstätte pendeln muss, bekommt vom Land Kärnten über die Arbeitnehmerförderung einen Fahrtkostenzuschuss.  

Zusammenfassung in einfacher Sprache

Die Regierung von Kärnten, Österreich, hat beschlossen, Menschen, die zur Arbeit pendeln, mehr finanzielle Unterstützung zu geben. Diese Unterstützung ist besonders für Menschen gedacht, die weniger Geld verdienen und mit dem Zug, Bus oder Auto zur Arbeit fahren müssen. Die Regierung möchte, dass mehr Menschen auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, um die Umweltbelastung zu reduzieren. Deshalb werden insbesondere Fahrer von Autos ermutigt, die neuen Unterstützungsleistungen zu prüfen. Anträge auf Fahrtkostenzuschuss können bei der Arbeiterkammer Kärnten gestellt werden.
Dies ist ein automatisch generierter Text.

Um Pend­ler noch bes­ser und umfas­sen­der unter­stüt­zen zu kön­nen, wer­den nun einer­seits die För­der­sät­ze für Öffi-Nut­zen­de und ande­rer­seits die Ein­kom­mens­gren­zen im Bereich Indi­vi­du­al­ver­kehr erhöht. Wer bei­spiels­wei­se weni­ger als 30.000 Euro pro Jahr ver­dient (brut­to abzüg­lich Sozi­al­ver­si­che­rung, Zuschlägen/Zulagen, Urlaubs- und Weih­nachts­geld) und mehr als 30 Kilo­me­ter zur Arbeit fährt, erhält das Kärnt­ner Kli­ma­ti­cket zu 100 Pro­zent geför­dert. Bei höhe­ren Ein­kom­men (bis 35.000 Euro) bezie­hungs­wei­se gerin­ge­ren Weg­stre­cken sind es zwi­schen 75 und 50 Pro­zent. Für gerin­ge Ein­kom­men (unter 20.000 Euro) gilt der 100-pro­zen­ti­ge För­der­satz bereits ab fünf Kilo­me­ter Weg­stre­cke. Damit sol­len attrak­ti­ve Anrei­ze geschaf­fen wer­den, auf den öffent­li­chen Ver­kehr umzu­stei­gen. 

Erhö­hung auch beim Indi­vi­du­al­ver­kehr 

Kärn­ten gilt auf­grund sei­ner geo­gra­fi­schen Gege­ben­hei­ten als typi­sches Pend­ler­land. Dort, wo ein Umstieg auf Öffis nicht mög­lich ist, gibt es wei­ter­hin auch für das Pen­deln mit dem eige­nen PKW finan­zi­el­le Unter­stüt­zung. So liegt das Maxi­mal­ein­kom­men im Bereich Indi­vi­du­al­ver­kehr nun bei 31.680 Euro (zuvor: 26.400 Euro). Je gerin­ger das Ein­kom­men und je län­ger die Weg­stre­cke, des­to höher die För­de­rung. Per­so­nen, die weni­ger als 15.840 Euro ver­die­nen, erhal­ten ab 60 Kilo­me­ter Weg­stre­cke eine Unter­stüt­zung von 825 Euro. Arbeit­neh­mer sind dazu auf­ge­ru­fen, sich auf­grund der ver­bes­ser­ten Richt­li­ni­en anzu­schau­en, ob sie nun beim Pen­deln mit dem pri­va­ten Pkw för­der­be­rech­tigt sind. Abge­wi­ckelt wer­den die Anträ­ge für den Fahrt­kos­ten­zu­schuss über die Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten.

Zuschuss für Fahrt­kos­ten
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