Weinbau in Kärnten
Das Weingut Karnburg gehört mit zu den ersten Adressen für edle Tropfen in Kärnten. 

© Elias Jerusalem, Weingut Karnburg 

Weinbaurieden-Verordnung 

Qua­li­täts­schub für Kärnt­ner Wein­bau 

Über viele Jahre war der Weinbau komplett aus Kärnten verschwunden. Mittlerweile gibt es aber wieder über 80 heimische Winzer, die erstklassige Tropfen in bester Qualität erzeugen. Die neue Weinbaurieden-Verordnung sorgt nun für einen größeren Herkunftsschutz und eine bessere Vermarktung der Kärntner Weine.

Zusammenfassung in einfacher Sprache

Früher gab es in Kärnten keinen Weinbau wegen hohen Steuern und Pilzbefall. In den 1970er Jahren wurde er wiederbelebt und jetzt gibt es gute Bewertungen für Weine aus Kärnten. Jedes Jahr werden rund 500.000 Liter Wein produziert, da in den letzten Jahren viel in die Qualität des Weins und die Ausbildung der Winzer investiert wurde.Kärnten hat jetzt neue Regeln für den Weinbau. Es gibt bestimmte Gebiete, in denen Wein angebaut werden kann und die Weine daraus sollen eine gute Qualität haben. Dies soll dabei helfen, die Weine besser zu verkaufen. Über diese Gebiete wurde gemeinsam mit dem Kärntner Weinbauverband entschieden. Nun gibt es 56 solcher Gebiete in Kärnten und sie sollen zu mehr Qualität im Weinbau beitragen.
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Lan­ge Zeit gab es in Kärn­ten weder Wein­stö­cke noch Win­zer, denn hor­ren­de Zöl­le und hart­nä­cki­ger Pilz­be­fall brach­ten den Wein­bau in Kärn­ten im 19. Jahr­hun­der­ten voll­stän­dig zum Erlie­gen. Erst in den 1970er Jah­ren erfuhr das Kel­tern hier­zu­lan­de durch den Mut eini­ger visio­nä­rer Pio­nie­re wie­der eine Renais­sance. Seit­dem hat sich viel getan in den hei­mi­schen Wein­kel­lern und mitt­ler­wei­le erzie­len Trop­fen aus Kärn­ten mit­un­ter her­vor­ra­gen­de Bewer­tun­gen im öster­reich­wei­ten Ver­gleich. Die Ent­wick­lung des Wein­baus in Kärn­ten ist also mehr als erfreu­lich und so wer­den von den 85 Wein­bau­be­trie­ben jähr­lich rund 500.000 Liter Wein pro­du­ziert. Das liegt auch dar­an, dass in den letz­ten Jah­ren ins­be­son­de­re in die Qua­li­tät der Wei­ne sowie in die Aus- und Wei­ter­bil­dung der Win­zer inves­tiert wur­de.

Her­kunfts­schutz und Ver­mark­tung 

Mit der neu­en Wein­bau­rie­den-Ver­ord­nung des Lan­des Kärn­ten wird nun ein wei­te­rer wich­ti­ger Schritt in Rich­tung einer Pro­fes­sio­na­li­sie­rung des Kärnt­ner Wein­baus gesetzt. Die Rie­de ist eine klar abge­grenz­te und defi­nier­te Wein­an­bau­flä­che, die durch ihre Lage und Boden­be­schaf­fen­heit gleich­wer­ti­ge Wei­ne her­vor­brin­gen kann. Rie­den­wei­ne gel­ten als Qua­li­täts­wei­ne und die neue Rie­den­ver­ord­nung trägt dem­nach dem Her­kunfts­schutz, aber auch der bes­se­ren Ver­mark­tung der Wei­ne Rech­nung. Die Aus­wahl der Rie­den wur­de in Abstim­mung mit dem Kärnt­ner Wein­bau­ver­band getrof­fen. 56 Rie­den in ganz Kärn­ten sind nun per Ver­ord­nung fest­ge­legt und sol­len zu einem wei­te­ren Qua­li­täts­schub im Wein­bau bei­tra­gen. 

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