© Elias Jerusalem, Weingut Karnburg
Weinbaurieden-Verordnung
Qualitätsschub für Kärntner Weinbau
Zusammenfassung:
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Lange Zeit gab es in Kärnten weder Weinstöcke noch Winzer, denn horrende Zölle und hartnäckiger Pilzbefall brachten den Weinbau in Kärnten im 19. Jahrhunderten vollständig zum Erliegen. Erst in den 1970er Jahren erfuhr das Keltern hierzulande durch den Mut einiger visionärer Pioniere wieder eine Renaissance. Seitdem hat sich viel getan in den heimischen Weinkellern und mittlerweile erzielen Tropfen aus Kärnten mitunter hervorragende Bewertungen im österreichweiten Vergleich. Die Entwicklung des Weinbaus in Kärnten ist also mehr als erfreulich und so werden von den 85 Weinbaubetrieben jährlich rund 500.000 Liter Wein produziert. Das liegt auch daran, dass in den letzten Jahren insbesondere in die Qualität der Weine sowie in die Aus- und Weiterbildung der Winzer investiert wurde.
Herkunftsschutz und Vermarktung
Mit der neuen Weinbaurieden-Verordnung des Landes Kärnten wird nun ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung einer Professionalisierung des Kärntner Weinbaus gesetzt. Die Riede ist eine klar abgegrenzte und definierte Weinanbaufläche, die durch ihre Lage und Bodenbeschaffenheit gleichwertige Weine hervorbringen kann. Riedenweine gelten als Qualitätsweine und die neue Riedenverordnung trägt demnach dem Herkunftsschutz, aber auch der besseren Vermarktung der Weine Rechnung. Die Auswahl der Rieden wurde in Abstimmung mit dem Kärntner Weinbauverband getroffen. 56 Rieden in ganz Kärnten sind nun per Verordnung festgelegt und sollen zu einem weiteren Qualitätsschub im Weinbau beitragen.
Weinland Kärnten
Weitere Infos- Erstellt: 12.02.2024 12:21
- Update: 10.02.2024 12:21
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