Nahversorgerbonus
Die Anträge für den Nahversorgerbonus sowie für die neue Investitionsförderung können ab 1. März gestellt werden. 

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Ländliche Infrastruktur 

Stär­kung der Kärnt­ner Nah­ver­sor­ger 

Die Förderung von Lebensmittelnahversorgern in ländlichen Gebieten wird heuer ordentlich erhöht. So wurde das Budget des Nahversorgerbonus verdoppelt, um Betriebe weiterhin rasch und unbürokratisch zu entlasten. Eine neue Investitionsförderung unterstützt größere Investitionen bei der Modernisierung oder Neueröffnung. Anträge können ab 1. März gestellt werden.  

Zusammenfassung in einfacher Sprache

Die Region Kärnten in Österreich hat ein Programm, um kleine Lebensmittelgeschäfte auf dem Land zu unterstützen. Diese Geschäfte sind wichtig für die Gemeinden und leiden oft unter finanziellen Schwierigkeiten. Das Programm begann im Jahr 2020 und hat bereits rund 350 Geschäfte unterstützt. Jetzt wird es erweitert. Es wird mehr Geld zur Verfügung gestellt und Unternehmen können bis zu 6.000 Euro Unterstützung erhalten. Ein Teil davon ist für Marketing, wenn die Geschäfte lokale Produkte verkaufen. Es gibt auch eine neue Unterstützung für größere Investitionen, zum Beispiel wenn ein Geschäft modernisiert oder neu eröffnet wird. Zudem wird die Unterstützung für Selbstbedienungshütten von Bauern weitergeführt. Das Ziel all dieser Maßnahmen ist, den kleinen Geschäften zu helfen und gleichzeitig mehr lokale Produkte zu verkaufen. Die Unterstützung kann ab dem 1. März beantragt werden.
Dies ist ein automatisch generierter Text.

Im länd­li­chen Raum ist der ört­li­che Nah­ver­sor­ger viel mehr als bloß für die Lebens­mit­tel­ver­sor­gung zustän­dig. Er ist Treff­punkt für die Bevöl­ke­rung, sorgt für Arbeits­plät­ze und Wert­schöp­fung und ist wesent­lich für eine leben­di­ge Gemein­de. Um die­se Basis­in­fra­struk­tur in länd­li­chen Gebie­ten zu sichern, hat das Land Kärn­ten 2020 mit dem Nah­ver­sor­ger­bo­nus eine Initia­ti­ve ein­ge­führt, um ins­be­son­de­re klei­ne Lebens­mit­tel­händ­ler am Land zu ent­las­ten, die schon damals mit den Fol­gen der Abwan­de­rung und enor­men finan­zi­el­len Her­aus­for­de­run­gen zu kämp­fen hat­ten. Bis­her pro­fi­tier­ten rund 350 von die­sem Ange­bot. Auf­grund der hohen Nach­fra­ge und der gestie­ge­nen Betriebs­kos­ten wur­de die För­de­rung nun zu einem Nah­ver­sor­ger-Paket aus­ge­baut.  

Mehr För­de­rung und mehr hei­mi­sche Pro­duk­te 

Zum einen wird das bis­he­ri­ge Bud­get des Nah­ver­sor­ger­bo­nus heu­er auf 400.000 Euro ver­dop­pelt. Betrie­be kön­nen sich in Sum­me 6.000 Euro an Unter­stüt­zung abho­len: 4.000 Euro als raschen und unbü­ro­kra­ti­schen Ent­las­tungs­bo­nus, um zum Bei­spiel Fix- oder Per­so­nal­kos­ten zu decken oder um klei­ne­re Inves­ti­tio­nen zu finan­zie­ren. Wei­te­re 2.000 Euro gibt es als Regio­na­li­täts­bo­nus in Form von Mar­ke­ting­leis­tun­gen des Genuss­lands Kärn­ten. Vor­aus­set­zung dafür ist die Auf­nah­me einer gewis­sen Anzahl an regio­na­len Pro­duk­ten ins Sor­ti­ment. Die zwei­te Säu­le des Nah­ver­sor­ger-Pake­tes ist eine neue Inves­ti­ti­ons­för­de­rung für Lebens­mit­tel­nah­ver­sor­ger, bei der grö­ße­re Inves­ti­tio­nen im Rah­men der Moder­ni­sie­rung oder einer Neu­eröff­nung unter­stützt wer­den. Pro­jek­te ab 10.000 Euro wer­den mit bis zu 25% der Kos­ten oder maxi­mal 25.000 Euro pro Betrieb geför­dert. Zusätz­lich wird die För­de­rung für bäu­er­li­che Selbst­be­die­nungs­hüt­ten fort­ge­führt. Neben der finan­zi­el­len Ent­las­tung von Nah­ver­sor­gern sol­len durch die neu­en Maß­nah­men gleich­zei­tig mehr hei­mi­sche Pro­duk­te in die Rega­le kom­men. Die För­de­run­gen kön­nen ab 1. März bean­tragt wer­den.

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