Mit dem Zweckzuschuss wird in die Leistungsfähigkeit der Rettungsorganisationen investiert.
Mit dem Zweckzuschuss wird in die Leistungsfähigkeit der Rettungsorganisationen investiert.

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Investition für die Zukunft

Zweck­zu­schuss für Rettungs­organisationen

Der vom Bund gewährte Zweckzuschuss für Kärntner Rettungsorganisationen in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro wurde ausbezahlt. Damit erhalten Rettungsorganisationen wie das Rote Kreuz zusätzliche Mittel, um wichtige Anschaffungen und Investitionen zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit zu tätigen.

Mit Jah­res­be­ginn 2024 trat das Bun­des­ge­setz zur Unter­stüt­zung von Ret­tungs- und Zivil­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen in Kraft. Die­ses dient der För­de­rung der Leis­tungs­fä­hig­keit von Ret­tungs­or­ga­ni­sa­tio­nen im Kri­sen- und Kata­stro­phen­fall. Dem Land Kärn­ten gewährt der Bund dar­in einen Zweck­zu­schuss in der Höhe von 1.367.116 Euro jähr­lich. Die­se Mit­tel wer­den ver­wen­det, um not­wen­di­ge Anschaf­fun­gen wie Ein­satz­fahr­zeu­ge oder Aus­rüs­tung zu täti­gen und tra­gen dadurch unmit­tel­bar zur Leis­tungs­stär­ke der Ret­tungs­or­ga­ni­sa­tio­nen bei. Um gera­de in Kata­stro­phen­fäl­len, die in den letz­ten Jah­ren deut­lich zuge­nom­men haben, bes­tens vor­be­rei­tet und aus­ge­stat­tet zu sein, sind neue Inves­ti­tio­nen und Anschaf­fun­gen eine wich­ti­ge Inves­ti­ti­on in die Zukunft.

Auf­tei­lung auf meh­re­re Orga­ni­sa­tio­nen

Ziel ist es, aner­kann­ten Ret­tungs­or­ga­ni­sa­tio­nen die Anschaf­fung wich­ti­ger Gerät­schaf­ten, wie etwa Ein­satz­fahr­zeu­ge, Ein­satz­mit­tel, Aus­rüs­tung oder Infra­struk­tur zu ermög­li­chen. Die Auf­tei­lung der För­der­mit­tel für 2024 erfolgt gemäß einem vor­ge­schla­ge­nen Schlüs­sel auf die Orga­ni­sa­tio­nen Öster­rei­chi­sches Rotes Kreuz Lan­des­ver­band Kärn­ten, Sama­ri­ter­bund Kärn­ten Ret­tung und Sozia­le Diens­te, Johan­ni­ter Kärn­ten, Öster­rei­chi­scher Berg­ret­tungs­dienst Lan­des­lei­tung Kärn­ten, Öster­rei­chi­scher Was­ser­ret­tungs­dienst Lan­des­ver­band Kärn­ten sowie an den Öster­rei­chi­sche Höh­len­ret­tung Lan­des­ver­band Kärn­ten.

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