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Investition für die Zukunft
Zweckzuschuss für Rettungsorganisationen
Mit Jahresbeginn 2024 trat das Bundesgesetz zur Unterstützung von Rettungs- und Zivilschutzorganisationen in Kraft. Dieses dient der Förderung der Leistungsfähigkeit von Rettungsorganisationen im Krisen- und Katastrophenfall. Dem Land Kärnten gewährt der Bund darin einen Zweckzuschuss in der Höhe von 1.367.116 Euro jährlich. Diese Mittel werden verwendet, um notwendige Anschaffungen wie Einsatzfahrzeuge oder Ausrüstung zu tätigen und tragen dadurch unmittelbar zur Leistungsstärke der Rettungsorganisationen bei. Um gerade in Katastrophenfällen, die in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben, bestens vorbereitet und ausgestattet zu sein, sind neue Investitionen und Anschaffungen eine wichtige Investition in die Zukunft.
Aufteilung auf mehrere Organisationen
Ziel ist es, anerkannten Rettungsorganisationen die Anschaffung wichtiger Gerätschaften, wie etwa Einsatzfahrzeuge, Einsatzmittel, Ausrüstung oder Infrastruktur zu ermöglichen. Die Aufteilung der Fördermittel für 2024 erfolgt gemäß einem vorgeschlagenen Schlüssel auf die Organisationen Österreichisches Rotes Kreuz Landesverband Kärnten, Samariterbund Kärnten Rettung und Soziale Dienste, Johanniter Kärnten, Österreichischer Bergrettungsdienst Landesleitung Kärnten, Österreichischer Wasserrettungsdienst Landesverband Kärnten sowie an den Österreichische Höhlenrettung Landesverband Kärnten.
- Erstellt: 08.08.2024 08:00
- Update: 08.08.2024 08:33
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