Radweg in Kärnten mit Touristen und öffentlichem Verkehr als Symbol für Infrastruktur- und Gästemobilitätsfonds
Die Tourismusreform sieht einen Fonds mit rund 10 Millionen Euro pro Jahr für Infrastrukturprojekte und Mobilitätsangebote für Gäste vor.

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Tourismusreform

10 Mio. Euro pro Jahr für Infra­struk­tur und Gäs­te­mo­bi­li­tät

Die Landesregierung hat eine Novelle zum Kärntner Tourismusgesetz auf den Weg gebracht. Kernpunkt ist ein Infrastruktur- und Gästemobilitätsfonds, gespeist aus der neuen Aufenthaltsabgabe. Rund 10 Millionen Euro jährlich sollen in touristische Infrastruktur und Mobilitätsangebote fließen. Beschluss im Landtag ist für März geplant.

KLAGENFURT. Die Kärnt­ner Lan­des­re­gie­rung hat am Diens­tag eine Novel­le des Kärnt­ner Tou­ris­mus­ge­set­zes beschlos­sen und damit eine umfas­sen­de Reform in Auf­ga­ben, Abga­ben und Struk­tu­ren im Tou­ris­mus auf den Weg gebracht. Zen­tra­les Ele­ment ist ein Infra­struk­tur- und Gäs­te­mo­bi­li­täts­fonds: Ab Ein­füh­rung der neu­en Auf­ent­halts­ab­ga­be sol­len laut Tou­ris­mus­lan­des­rat Sebas­ti­an Schu­sch­nig jähr­lich rund 10 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung ste­hen. Damit sol­len einer­seits Inves­ti­tio­nen in moder­ne tou­ris­ti­sche Infra­struk­tur finan­ziert wer­den, ande­rer­seits die Gäs­te-Frei­fahrt und wei­te­re tou­ris­ti­sche Ver­kehrs­an­ge­bo­te.

Schu­sch­nig beton­te, dass es sich um Mit­tel der Tou­ris­mus­ver­bän­de hand­le, die vom Land ver­wal­tet wer­den. Daher wer­de ein Bei­rat ein­ge­rich­tet, der die Lan­des­re­gie­rung bei der Mit­tel­ver­wen­dung berät und Pro­jek­te vor­prüft. Ver­tre­ten sein sol­len alle neun Tou­ris­mus­ver­bän­de sowie die Kärnt­ner Wer­bung.

Rad­we­ge, Mobi­li­tät und neue KWF-För­der­schie­ne

Die zusätz­li­chen Mit­tel sol­len laut Schu­sch­nig einen „star­ken Impuls“ brin­gen, ohne bestehen­de Lan­des-För­der­schie­nen zu kür­zen. Als Bei­spiel nann­te er Rad­weg­pro­jek­te, für die bis­her das Geld gefehlt habe: „Ziel des Fonds ist es, einer­seits in moder­ne tou­ris­ti­sche Infra­struk­tur zu inves­tie­ren und ande­rer­seits die Gäs­te-Frei­fahrt sowie tou­ris­ti­sche Ver­kehrs­an­ge­bo­te für unse­re Gäs­te zu finan­zie­ren“, so der Lan­des­rat. Ein moder­ner Tou­ris­mus­stand­ort brau­che Infra­struk­tur „sta­te of the art“.

Par­al­lel dazu soll auch die betrieb­li­che Gäs­te­infra­struk­tur gestärkt wer­den. Schu­sch­nig beauf­trag­te den KWF, eine eige­ne För­der­schie­ne zu erar­bei­ten, die aus dem Tou­ris­mus­bud­get gespeist wird und Inves­ti­tio­nen in hei­mi­schen Betrie­ben erleich­tern soll. Details dazu kün­dig­te er für das Früh­jahr an. Der Zeit­plan: Der Land­tag soll die Geset­zes­no­vel­le im März beschlie­ßen; orga­ni­sa­to­ri­sche Vor­ar­bei­ten sind für Som­mer und Herbst vor­ge­se­hen. Die Auf­ent­halts­ab­ga­be soll am 1. Novem­ber 2026 in Kraft tre­ten, die neue Struk­tur mehr­ge­mein­di­ger Tou­ris­mus­ver­bän­de am 1. Jän­ner 2027.

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