Kleine Nahversorger sichern die Lebensqualität und Wertschöpfung in ländlichen Regionen.
Kleine Nahversorger sichern die Lebensqualität und Wertschöpfung in ländlichen Regionen.

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Nahversorgerbonus

400.000 Euro für klei­ne Betrie­be

Kleine Lebensmittelbetriebe in Kärntens Gemeinden erhalten auch 2026 wichtige Unterstützung. Wie LHStv. Martin Gruber und Landesrat Sebastian Schuschnig bekannt gaben, stehen 400.000 Euro für den Nahversorgerbonus bereit. Die Förderung hilft Betrieben, steigende Kosten abzufedern, und fördert gleichzeitig die Integration regionaler Produkte in die Regale. Damit werden Arbeitsplätze gesichert und kurze Lieferketten im ländlichen Raum gestärkt.

Zusammenfassung:

Der Regionalitäts- und Entlastungsbonus wurde 2020 eingeführt, um kleine Geschäfte zu unterstützen und Ortszentren lebendig zu halten. Für das Jahr 2026 gibt es wieder 400.000 Euro, um Betriebe zu fördern, die lokale Produkte verkaufen. Seit Beginn der Aktion wurden über 1,2 Millionen Euro an ländliche Betriebe ausgezahlt. Ein wichtiges Kriterium für die Förderung ist, dass Geschäfte mindestens 50 Produkte aus Kärnten anbieten. Die Abwicklung erfolgt schnell und unbürokratisch über die Wirtschaftskammer und Genussland Kärnten.Die finanzielle Unterstützung besteht aus zwei Teilen. Ein Entlastungsbonus von 4.000 Euro kann für Kosten oder kleine Investitionen genutzt werden. Ein Regionalitätsbonus von 2.000 Euro gibt es, wenn eine Partnerschaft mit Genussland Kärnten besteht. Dieser Bonus wird für Marketing genutzt, um regionale Lebensmittel bekannter zu machen. Diese Maßnahme unterstützt vor allem familiengeführte Geschäfte und hilft, die Kaufkraft im Ort zu halten. Anträge können ab sofort über Genussland Kärnten gestellt werden.

Dies ist ein automatisch generierter Text.

Der bereits 2020 ein­ge­führ­te Regio­na­li­täts- und Ent­las­tungs­bo­nus geht in eine neue Run­de, um die Schlie­ßung klei­ner Stand­or­te zu ver­hin­dern und die Orts­ker­ne leben­dig zu hal­ten. Für das Jahr 2026 stellt das Land erneut 400.000 Euro zur Ver­fü­gung, um jene Betrie­be zu unter­stüt­zen, die oft als ein­zi­ge Schnitt­stel­le zwi­schen loka­len Pro­du­zen­ten und Kon­su­men­ten fun­gie­ren. Seit dem Start der Akti­on wur­den bereits über 1,2 Mil­lio­nen Euro an 518 länd­li­che Betrie­be aus­ge­zahlt. Ein wesent­li­ches Kri­te­ri­um für den Erhalt der För­de­rung ist die Stär­kung der hei­mi­schen Land­wirt­schaft: Betrie­be müs­sen min­des­tens 50 her­kunfts­ge­si­cher­te Kärnt­ner Pro­duk­te in ihr Sor­ti­ment auf­neh­men. Schu­sch­nig betont hier­bei die rasche und unbü­ro­kra­ti­sche Abwick­lung durch die Koope­ra­ti­ons­part­ner Wirt­schafts­kam­mer und Genuss­land Kärn­ten.

Kom­bi­na­ti­on aus Ent­las­tung und Mar­ke­ting

Die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung setzt sich aus zwei Modu­len zusam­men, die in Sum­me bis zu 6.000 Euro pro Stand­ort betra­gen kön­nen. Davon ent­fal­len 4.000 Euro auf einen Ent­las­tungs­bo­nus, der fle­xi­bel für Fix­kos­ten, Per­so­nal oder klei­ne­re Inves­ti­tio­nen ein­ge­setzt wer­den kann. Wei­te­re 2.000 Euro ste­hen als Regio­na­li­täts­bo­nus zur Ver­fü­gung, sofern eine Lizenz­part­ner­schaft mit dem „Genuss­land Kärn­ten“ besteht. Die­ser Teil der För­de­rung wird in Form von geziel­ten Mar­ke­ting­leis­tun­gen gewährt, um hoch­wer­ti­ge Lebens­mit­tel aus der Regi­on bes­ser sicht­bar zu machen. Anton Kov­sca von der Wirt­schafts­kam­mer hebt her­vor, dass die­se Maß­nah­me beson­ders fami­li­en­ge­führ­ten Geschäf­ten hilft, die Kauf­kraft im Ort zu hal­ten. Anträ­ge kön­nen ab sofort über das Genuss­land Kärn­ten gestellt wer­den.

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