© Generiert mit Gemini / Google AI
Nahversorgerbonus
400.000 Euro für kleine Betriebe
Zusammenfassung:
Dies ist ein automatisch generierter Text.
Der bereits 2020 eingeführte Regionalitäts- und Entlastungsbonus geht in eine neue Runde, um die Schließung kleiner Standorte zu verhindern und die Ortskerne lebendig zu halten. Für das Jahr 2026 stellt das Land erneut 400.000 Euro zur Verfügung, um jene Betriebe zu unterstützen, die oft als einzige Schnittstelle zwischen lokalen Produzenten und Konsumenten fungieren. Seit dem Start der Aktion wurden bereits über 1,2 Millionen Euro an 518 ländliche Betriebe ausgezahlt. Ein wesentliches Kriterium für den Erhalt der Förderung ist die Stärkung der heimischen Landwirtschaft: Betriebe müssen mindestens 50 herkunftsgesicherte Kärntner Produkte in ihr Sortiment aufnehmen. Schuschnig betont hierbei die rasche und unbürokratische Abwicklung durch die Kooperationspartner Wirtschaftskammer und Genussland Kärnten.
Kombination aus Entlastung und Marketing
Die finanzielle Unterstützung setzt sich aus zwei Modulen zusammen, die in Summe bis zu 6.000 Euro pro Standort betragen können. Davon entfallen 4.000 Euro auf einen Entlastungsbonus, der flexibel für Fixkosten, Personal oder kleinere Investitionen eingesetzt werden kann. Weitere 2.000 Euro stehen als Regionalitätsbonus zur Verfügung, sofern eine Lizenzpartnerschaft mit dem „Genussland Kärnten“ besteht. Dieser Teil der Förderung wird in Form von gezielten Marketingleistungen gewährt, um hochwertige Lebensmittel aus der Region besser sichtbar zu machen. Anton Kovsca von der Wirtschaftskammer hebt hervor, dass diese Maßnahme besonders familiengeführten Geschäften hilft, die Kaufkraft im Ort zu halten. Anträge können ab sofort über das Genussland Kärnten gestellt werden.
Genussland Kärnten
Weitere Infos- Erstellt: 21.01.2026 08:00
- Update: 20.01.2026 18:40
- Wirtschaft & Digital
- Kärnten
- Feedback zum Artikel
