Fachkräfte der Kärntner Kinder- und Jugendhilfe bei einer Fortbildung in einem Seminarraum
Mit verbindlichen Schulungen und klareren Qualitätsstandards will Kärnten die Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe stärken.

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Kinder- und Jugendhilfe in Kärnten

Neue Regeln für Fach­kräf­te der Jugend­hil­fe

Kärnten will die Fachkräfteverordnung für die Kinder- und Jugendhilfe überarbeiten. Geplant sind eine stärkere Verankerung des Kinderschutzes, klarere Regeln zur Eignungsfeststellung und verpflichtende Fortbildungen. Neue Fachkräfte ohne Berufserfahrung müssen einen Einführungslehrgang absolvieren. Zusätzlich soll ein Erste-Hilfe-Kurs vorgeschrieben werden.

Zusammenfassung:

Die Kärnt­ner Lan­des­re­gie­rung will neue Regeln für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen machen. Diese Regeln sagen, wer in Kinder- und Jugend­hilfs­ein­rich­tun­gen arbeiten darf und welche Aus­bil­dung wichtig ist. Es soll mehr Schutz für Kinder geben und klare Regeln, wie man entscheidet, ob jemand für die Arbeit geeignet ist. Neue Regeln sind zum Beispiel: - Fach­kräf­te ohne viel Erfah­rung müssen einen Ein­füh­rungs­kurs machen. Der Kurs dauert lange, und man hat drei Jahre Zeit dafür. - Es gibt auch einen Pflicht-Kurs in Erster Hilfe. - Es gibt bessere Ausbildungen für Leitungen von den Ein­rich­tun­gen. Diese Änderungen sollen dafür sorgen, dass Kinder, junge Menschen und ihre Familien besser betreut werden. Die Regeln müssen noch von der Regierung genehmigt werden.

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Die Kärnt­ner Lan­des­re­gie­rung soll in ihrer nächs­ten Sit­zung über eine Novel­le der seit 2023 gel­ten­den Fach­kräf­te­ver­ord­nung für die Kin­der- und Jugend­hil­fe ent­schei­den. Lan­des­rat Peter Reich­mann legt den Ent­wurf vor. Er regelt Eig­nung und Aus­bil­dung von Beschäf­tig­ten in pri­va­ten Kin­der- und Jugend­hil­fe­ein­rich­tun­gen sowie sozi­al­päd­ago­gi­schen Ein­rich­tun­gen. Kern­punk­te sind die schritt­wei­se Ver­an­ke­rung von Kin­der­schutz­kon­zep­ten, kla­re­re Ver­fah­ren zur Eig­nungs­fest­stel­lung und ver­bind­li­che Fort­bil­dun­gen. Laut Reich­mann sol­len die Ände­run­gen die Rechts­si­cher­heit für Trä­ger erhö­hen und nach­voll­zieh­ba­re Per­so­nal­ent­schei­dun­gen ermög­li­chen.

Ein­füh­rungs­lehr­gang und Ers­te-Hil­fe-Kurs

Für Fach­kräf­te ohne ein­schlä­gi­ge Berufs­er­fah­rung ist künf­tig ein Ein­füh­rungs­lehr­gang ver­pflich­tend. Er umfasst 96 Ein­hei­ten von jeweils min­des­tens 45 Minu­ten und muss inner­halb von drei Jah­ren nach Tätig­keits­be­ginn abge­schlos­sen wer­den. Neu vor­ge­se­hen ist außer­dem ein ver­pflich­ten­der Ers­te-Hil­fe-Kurs. Auch der Umfang des Lei­tungs­lehr­gangs wird ange­passt. „Die Kin­der- und Jugend­hil­fe ist nur so stark wie ihre Fach­kräf­te“, betont Reich­mann. Mit ein­heit­li­chen Qua­li­täts­stan­dards will das Land mehr Ver­läss­lich­keit für betreu­te Kin­der und Jugend­li­che, deren Fami­li­en, Ein­rich­tun­gen und Beschäf­tig­te schaf­fen. Die Novel­le muss noch vom Regie­rungs­kol­le­gi­um beschlos­sen wer­den.

Kin­der- und Jugend­hil­fe
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