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Kinder- und Jugendhilfe in Kärnten
Neue Regeln für Fachkräfte der Jugendhilfe
Zusammenfassung:
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Die Kärntner Landesregierung soll in ihrer nächsten Sitzung über eine Novelle der seit 2023 geltenden Fachkräfteverordnung für die Kinder- und Jugendhilfe entscheiden. Landesrat Peter Reichmann legt den Entwurf vor. Er regelt Eignung und Ausbildung von Beschäftigten in privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie sozialpädagogischen Einrichtungen. Kernpunkte sind die schrittweise Verankerung von Kinderschutzkonzepten, klarere Verfahren zur Eignungsfeststellung und verbindliche Fortbildungen. Laut Reichmann sollen die Änderungen die Rechtssicherheit für Träger erhöhen und nachvollziehbare Personalentscheidungen ermöglichen.
Einführungslehrgang und Erste-Hilfe-Kurs
Für Fachkräfte ohne einschlägige Berufserfahrung ist künftig ein Einführungslehrgang verpflichtend. Er umfasst 96 Einheiten von jeweils mindestens 45 Minuten und muss innerhalb von drei Jahren nach Tätigkeitsbeginn abgeschlossen werden. Neu vorgesehen ist außerdem ein verpflichtender Erste-Hilfe-Kurs. Auch der Umfang des Leitungslehrgangs wird angepasst. „Die Kinder- und Jugendhilfe ist nur so stark wie ihre Fachkräfte“, betont Reichmann. Mit einheitlichen Qualitätsstandards will das Land mehr Verlässlichkeit für betreute Kinder und Jugendliche, deren Familien, Einrichtungen und Beschäftigte schaffen. Die Novelle muss noch vom Regierungskollegium beschlossen werden.
Kinder- und Jugendhilfe
Weitere Infos- Erstellt: 06.11.2026 11:00
- Update: 02.11.2026 08:00
- Quelle: www.ktn.gv.at
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