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Eintrittsalter für Feuerwehrjugend wird gesenkt
Zusammenfassung:
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Mit der Novellierung des Kärntner Feuerwehrgesetzes können junge Kärntner künftig bereits mit sechs, anstatt wie bisher mit zehn Jahren, der Feuerwehrjugend beitreten. Dies ist eine der Änderungen im Zuge der Novellierung, mit der sinnvolle und dem Zeitgeist entsprechende Adaptierungen festgeschrieben werden. Wer sich bereits mit sechs Jahren für die Feuerwehr begeistert und aktiv mit anpacken will, soll auch die Möglichkeit dazu haben. So lernen Kinder bereits im Schuleintrittsalter, mit Verantwortung umzugehen, können sich aktiv einbringen und leisten einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. Außerdem wird bereits in diesem frühen Alter der Grundstein für das Interesse an dem ehrenamtlichen Engagement im Erwachsenenalter gelegt.
Umfassende Gesetzesnovelle
Die Senkung des Eintrittsalter zur Feuerwehrjugend ist nicht die einzige Novellierung. Außerdem wird der bisher verpflichtende Widerruf der Jugendgruppe bei Unterschreitung der Mindestzahl an Mitgliedern zur „Kann-Bestimmung“ geändert. Auch im Bereich der Transparenz gibt es Neuerungen. So sind Verordnungen des Landesfeuerwehrverbandes künftig online auf der Website zu veröffentlichen. Auch der Voranschlag und Rechnungsabschluss sind online kundzutun – ebenso der Gefahrenabwehr- wie Ausrüstungsplan. Weiters wird in der Novellierung konkretisiert, dass, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Feuerwehreinsatz auslöst, für die Kosten aufkommen muss. Notwendig wurde eine Novellierung des Kärntner Feuerwehrgesetzes durch die Forst-Gesetz Novelle, die eine Änderung der Übernahme von Waldbrandkosten enthielt.
Feuerwehrjugend Kärnten
Weitere Infos- Erstellt: 31.05.2025 08:00
- Update: 29.05.2025 20:12
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