Seit Anfang des Jahres läuft die zweite Phase des Energiekostenzuschusses für Unternehmen. Damit will die Bundesregierung auch 2023 Unternehmen entlasten, die unter den hohen Energiepreisen leiden.

Zusammenfassung in einfacher Sprache

Im Jahr 2023 können Unternehmen Zuschüsse beantragen, um die Kosten für Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl zu decken. Es stehen 7 Milliarden Euro an Förderungen bereit, die über die Austria Wirtschaftsservice GmbH und die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft ausgezahlt werden. Kleine und Kleinstbetriebe erhalten pauschale Zuschüsse.
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Um die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der hei­mi­schen Unter­neh­men ange­sichts der Ener­gie­kri­se auch im Jahr 2023 zu sichern, hat der Natio­nal­rat die Wei­ter­füh­rung des Ener­gie­kos­ten­zu­schus­ses beschlos­sen. Betrie­be kön­nen für den Zeit­raum von 1. Jän­ner bis 31. Dezem­ber 2023 Zuschüs­se für die Kos­ten von Treib­stof­fen, Strom, Erd­gas, Wärme/Kälte, Dampf und Heiz­öl bean­tra­gen.

Was ist neu?

Eine Neue­rung ist, dass auch die Ener­gie­trä­ger Wär­me, Käl­te und Dampf zukünf­tig för­der­wür­dig sind. Im Zuge des fünf­stu­fi­gen För­der­pro­gram­mes kön­nen bis zu 150 Mil­lio­nen Euro an Unter­neh­men aus­be­zahlt wer­den. Das Kri­te­ri­um der Ener­gie­in­ten­si­tät ent­fällt künf­tig in den ers­ten bei­den För­der­stu­fen. Abge­wi­ckelt wird der För­der­an­trag, wie schon in Pha­se 1, über die Aus­tria Wirt­schafts­ser­vice GmbH. Klein- und Kleinst­be­trie­be erhal­ten pau­scha­le Zuschüs­se, die über die Öster­rei­chi­sche For­schungs­för­de­rungs­ge­sell­schaft (FFG) aus­be­zahlt wer­den. Ins­ge­samt ste­hen 2023 7 Mil­li­ar­den Euro für die Ener­gie­zu­schüs­se bereit.

Ener­gie­kos­ten­zu­schuss 2 für Unter­neh­men
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