Zusammenfassung in einfacher Sprache
Im Jahr 2023 können Unternehmen Zuschüsse beantragen, um die Kosten für Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl zu decken. Es stehen 7 Milliarden Euro an Förderungen bereit, die über die Austria Wirtschaftsservice GmbH und die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft ausgezahlt werden. Kleine und Kleinstbetriebe erhalten pauschale Zuschüsse.Dies ist ein automatisch generierter Text.
Um die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen angesichts der Energiekrise auch im Jahr 2023 zu sichern, hat der Nationalrat die Weiterführung des Energiekostenzuschusses beschlossen. Betriebe können für den Zeitraum von 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 Zuschüsse für die Kosten von Treibstoffen, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl beantragen.
Was ist neu?
Eine Neuerung ist, dass auch die Energieträger Wärme, Kälte und Dampf zukünftig förderwürdig sind. Im Zuge des fünfstufigen Förderprogrammes können bis zu 150 Millionen Euro an Unternehmen ausbezahlt werden. Das Kriterium der Energieintensität entfällt künftig in den ersten beiden Förderstufen. Abgewickelt wird der Förderantrag, wie schon in Phase 1, über die Austria Wirtschaftsservice GmbH. Klein- und Kleinstbetriebe erhalten pauschale Zuschüsse, die über die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ausbezahlt werden. Insgesamt stehen 2023 7 Milliarden Euro für die Energiezuschüsse bereit.