(v.l.:) Präsentierten die neue Übergangspflege: Primarius Georg Pinter, Landesrätin Beate Prettner und ÖGK-Landesstellenleiter Johann Lintner
(v.l.:) Präsentierten die neue Übergangspflege: Primarius Georg Pinter, Landesrätin Beate Prettner und ÖGK-Landesstellenleiter Johann Lintner

© Büro LRin Prettner

Neue Übergangspflege:

Kärn­ten stärkt Weg vom Spi­tal nach Hau­se

Ab Jänner 2026 stellt das Land Kärnten die Übergangspflege neu auf. Durch die direkte Anbindung an Spitäler sollen Patienten nach einem Akutaufenthalt gezielter mobilisiert und medizinisch sowie therapeutisch betreut werden. Gesundheitslandesrätin Beate Prettner, die ÖGK und Experten präsentierten das Modell, das zunächst 31 Betten in KABEG-Häusern umfasst und künftig auf mindestens 90 Plätze landesweit ausgebaut wird.

Zusammenfassung:

Das neue Modell schließt eine wichtige Lücke in der Versorgung: Früher fand Übergangspflege in Pflegeheimen ohne Therapieangebote statt. Ab 2026 wird es 31 Betten an mehreren Standorten geben, um Patienten auf die Rückkehr nach Hause vorzubereiten. Das Projekt wird mit zwei Millionen Euro vom Kärntner Gesundheitsfonds finanziert und die Therapieangebote von der ÖGK übernommen. Dadurch werden Krankenhäuser und Pflegeheime entlastet, da mehr Kapazitäten frei werden. Die Anmeldung für einen Platz erfolgt einfach über das jeweilige Krankenhaus. Bis 2027 soll das Angebot auf private Krankenhäuser erweitert werden, um den Bedarf zu decken.

Dies ist ein automatisch generierter Text.

Das neue Modell schließt eine wesent­li­che Lücke in der Ver­sor­gungs­ket­te: Bis­her fand Über­gangs­pfle­ge in Pfle­ge­hei­men statt, meist ohne the­ra­peu­ti­sche Leis­tun­gen wie Phy­sio- oder Ergo­the­ra­pie. Ab 2026 ent­ste­hen in einem ers­ten Schritt 31 Bet­ten in den LKH Kla­gen­furt, Vil­lach, Wolfs­berg und Laas. Ziel ist es, Pati­en­ten, die kei­ne Akut­ver­sor­gung mehr benö­ti­gen, aber noch nicht fit für den All­tag sind, gezielt auf die Rück­kehr in die eige­nen vier Wän­de vor­zu­be­rei­ten. Finan­ziert wird das Pro­jekt durch zwei Mil­lio­nen Euro aus dem Kärnt­ner Gesund­heits­fonds, wäh­rend die ÖGK die Kos­ten für die the­ra­peu­ti­schen Leis­tun­gen über­nimmt. Die­se Pau­schal­ver­ein­ba­rung sichert die not­wen­di­ge Mobi­li­sie­rung und Sta­bi­li­sie­rung direkt am Spi­tals­stand­ort, bevor die Betrof­fe­nen ent­las­sen wer­den.

Ent­las­tung für Hei­me und Akut­sta­tio­nen

Pri­ma­ri­us Georg Pin­ter betont die Bedeu­tung die­ser „Puf­fer­zo­ne“: Oft müs­sen nach schwe­ren Erkran­kun­gen wie Schlag­an­fäl­len erst bau­li­che Anpas­sun­gen zu Hau­se vor­ge­nom­men oder mobi­le Diens­te orga­ni­siert wer­den. Die Über­gangs­pfle­ge bie­tet hier­für den nöti­gen zeit­li­chen Rah­men bei gleich­zei­tig hoher medi­zi­ni­scher Kom­pe­tenz. Ein wei­te­rer Vor­teil ist die Ent­las­tung des Gesamt­sys­tems: Akut­bet­ten wer­den schnel­ler frei, und in den Pfle­ge­hei­men ent­ste­hen wie­der Kapa­zi­tä­ten für die Kurz­zeit­pfle­ge zur Ent­las­tung pfle­gen­der Ange­hö­ri­ger. Die Bean­tra­gung eines Plat­zes erfolgt unbü­ro­kra­tisch direkt über das jewei­li­ge Kran­ken­haus. Bis 2027 soll das Ange­bot auf pri­va­te Häu­ser wie das DOKH Frie­sach oder das Eli­sa­be­thi­nen-Kran­ken­haus aus­ge­wei­tet wer­den, um den Bedarf von min­des­tens 90 Bet­ten lan­des­weit zu decken.

Kärnt­ner Gesund­heits­fonds
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