
© AdobeStock 468658889
Mehr Transparenz für alle
Kärnten startet in neue Ära der Informationsfreiheit
Zusammenfassung:
Dies ist ein automatisch generierter Text.
Mit 1. September 2025 tritt das neue Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in Kraft. Damit wird in Österreich das Amtsgeheimnis abgeschafft und ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen eingeführt. Dies erfordert auch die Anpassung von Landesgesetzen. Dementsprechend hat die Landesregierung eine Sammelnovelle für die Umsetzung des neuen Informationsfreiheitsgesetzes beschlossen. Dieses sieht vor, dass die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit am 1. September 2025 aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt wird. So werden Informationen von allgemeinem Interesse im Informationsregister veröffentlicht, außerdem gibt es künftig ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen, also die Möglichkeit, einzelne Informationen bei staatlichen Stellen anzufragen.
Was die neue Veröffentlichungspflicht umfasst
Von der proaktiven Veröffentlichungspflicht sind in erster Linie die Verwaltungsorgane von Bund, Ländern und Gemeinden betroffen. Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind von dieser Pflicht ausgenommen. Die Veröffentlichungspflicht umfasst Informationen wie etwa Geschäftseinteilungen, Tätigkeitsberichte, Amtsblätter sowie für die Allgemeinheit interessante Studien, Gutachten, Umfragen oder Verträge mit bestimmten Wertgrenzen, die ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes entstehen. Informationen dürfen beispielsweise nicht veröffentlicht werden, wenn dies die nationale Sicherheit gefährden, zur Vorbereitung einer Entscheidung notwendig sind oder gegen das Recht auf Datenschutz verstoßen würde. Eine Anfrage kann formfrei schriftlich, mündlich oder telefonisch eingehen.
Informationen zum neuen Informationsfreiheitsgesetz
Weitere Infos- Erstellt: 11.06.2025 08:00
- Update: 06.06.2025 23:24
- Stadt & Land
- Kärnten
- Feedback zum Artikel