Gentechnikfreie Felder
Alle Gesetze wurden strikt eingehalten und Kärntens Felder sind gentechnikfrei.

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Saatgutkontrolle und Feldmonitoring

Kärn­tens Fel­der sind frei von Gen­tech­nik

Das Monitoring der AGES belegt, dass auch im Jahr 2023 in Kärntens Landwirtschaft kein gentechnisch verändertes Saatgut zum Einsatz gekommen ist. Damit entsprechen alle Agrarflächen dem Kärntner Gentechnik-Vorsorgegesetz, das der Ausbreitung von gentechnisch veränderten Pflanzen in der heimischen Flora vorbeugen soll.

Zusammenfassung in einfacher Sprache

In Kärnten, einem Gebiet in Österreich, ist es strengstens verboten, Samen, die durch Gentechnik verändert wurden, zu benutzen. Jedes Jahr wird kontrolliert, ob diese Regel eingehalten wird. Diese Kontrollen werden von einer Gruppe namens AGES durchgeführt. Sie prüfen die Samen und auch die Felder, ob sie frei von Gentechnik sind. Im Jahr 2023 haben alle Tests gezeigt, dass die Gesetze eingehalten wurden und es keine Gentechnik auf den Feldern gibt. Dieses Gesetz existiert seit 2005 und betrifft viele Bauern und eine große Menge an Land in Kärnten. Ziel ist es, die heimischen Pflanzen zu schützen und ihre Arten zu erhalten.
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In Kärn­ten ist das Aus­brin­gen von gen­tech­nisch ver­än­der­tem Saat­gut strengs­tens ver­bo­ten. Daher wird jedes Jahr genau kon­trol­liert, ob das Kärnt­ner Gen­tech­nik-Vor­sor­ge­ge­setz ein­ge­hal­ten wird. Wie bereits in den ver­gan­ge­nen Jah­ren hat das Agrar­re­fe­rat des Lan­des die „Agen­tur für Gesund­heit und Ernäh­rungs­si­cher­heit“ (AGES) mit der Durch­füh­rung eines umfas­sen­den Moni­to­rings beauf­tragt, das aus Saat­gut­kon­trol­len und Feld­mo­ni­to­ring besteht. Bereits vor der Aus­saat im Früh­jahr wur­den Stich­pro­ben von gro­ßen Saat­gut­händ­lern genom­men und über­prüft. Im Jah­res­ver­lauf wur­den dann schwer­punkt­mä­ßig Mais­kol­ben, Soja­boh­nen­hül­sen und Raps­blät­ter ent­nom­men und im Labor der AGES in Wien auf gene­ti­sche Ver­un­rei­ni­gung getes­tet. Nun liegt der End­be­richt für das Jahr 2023 vor und die Ergeb­nis­se bele­gen ganz klar, dass alle Geset­ze strikt ein­ge­hal­ten wur­den und Kärn­tens Fel­der gen­tech­nik­frei sind.

Schutz hei­mi­scher Kul­tur- und Wild­pflan­zen

„Das Ergeb­nis ist eine wei­te­re Bestä­ti­gung für die hohe Qua­li­tät und für den acht­sa­men Umgang unse­rer Land­wir­te mit hei­mi­schen Boden­schät­zen und Res­sour­cen“, zeigt sich Agrar­re­fe­rent LHStv. Mar­tin Gru­ber erfreut. Das Kärnt­ner Gen­tech­nik-Vor­sor­ge­ge­setz gibt es seit 2005, davon betrof­fen sind in Kärn­ten rund 60.000 Hekt­ar Acker­flä­che und ca. 7.200 land­wirt­schaft­li­che Betrie­be, die Acker­bau betrei­ben. Das Moni­to­ring zielt dar­auf ab, die in Kärn­ten ver­brei­te­ten Kul­tur- und Wild­pflan­zen vor einer Ver­mi­schung mit gen­tech­nisch ver­än­der­ten Orga­nis­men zu schüt­zen und trägt somit zur Art­erhal­tung kul­tu­rell wert­vol­ler und stand­ort­an­ge­pass­ter Pflan­zen bei.

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