Pyramidenkogel und Wörthersee
Mit der Tourismusreform Kärnten 2025+ wird der Kärntner Tourismus zukunftsfit.

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Kärntner Tourismusreform:

Neu­es Kärnt­ner Tou­ris­mus­ge­setz in Begut­ach­tung

Die größte Tourismusreform in Kärnten seit zehn Jahren geht in die Umsetzung: Schlankere, schlagkräftigere Strukturen und mehr Mittel für das Gästeerlebnis und die Infrastruktur machen Kärnten im internationalen Wettbewerb zukunftsfit. Erstmals wird auch ein Infrastrukturfonds eingerichtet, der sich aus der Tourismusabgabe speist und durch den jährlich rund 8 Millionen Euro zusätzlich für die touristische Infrastruktur zur Verfügung stehen.

Zusammenfassung:

Die Landesregierung von Kärnten hat ein neues Tourismusgesetz zur Überprüfung freigegeben. Dieses Gesetz ist Teil einer großen Reform des Tourismus in Kärnten. Es soll sicherstellen, dass der Tourismus besser und effizienter wird.Derzeit gibt es 125 Tourismusorganisationen in Kärnten. Diese sollen in Zukunft zu neun größeren Verbänden zusammengelegt werden. Diese neuen Verbände arbeiten dann mit Kärnten Werbung, um den Tourismus in der Region zu fördern. Ziel ist es, Doppelarbeiten zu vermeiden und die Effizienz zu steigern.Auch bei der Gästemeldung gibt es Änderungen: Diese soll künftig digital und einfacher werden. Gäste in Kärnten können ab sofort kostenlos öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Die Abgaben für Übernachtungen werden angepasst: Ab November 2026 beträgt diese 4,50 Euro pro Person und Nacht. Für Campingplätze gilt eine spezielle Gebühr von 4 Euro.Ein Teil dieser Abgaben fließt in einen neuen Fonds. Dieser Fonds wird genutzt, um große touristische Projekte und den Ausbau von Verkehrsangeboten zu finanzieren. Jedes Jahr stehen dadurch zusätzlich etwa 8 Millionen Euro zur Verfügung.Das neue Gesetz wurde zusammen mit wichtigen Personen und Organisationen aus dem Tourismus erarbeitet und abgestimmt. In den kommenden Wochen gibt es Informations- und Diskussionsveranstaltungen zur Reform in den verschiedenen Regionen.

Dies ist ein automatisch generierter Text.

Die Lan­des­re­gie­rung schickt das neue Kärnt­ner Tou­ris­mus­ge­setz ab sofort in Begut­ach­tung. Das Gesetz ist Kern­stück der größ­ten Tou­ris­mus­re­form seit zehn Jah­ren, die als Paket den hei­mi­schen Tou­ris­mus mit einer umfas­sen­den Auf­ga­ben- und Struk­tur­re­form nach­hal­tig stär­ken wird. So wer­den aus der­zeit ins­ge­samt 125 Tou­ris­mus­or­ga­ni­sa­tio­nen auf drei Ebe­nen künf­tig neun schlag­kräf­ti­ge, mehr­ge­mein­di­ge Tou­ris­mus­ver­bän­de, die gemein­sam mit der Kärn­ten Wer­bung den hei­mi­schen Tou­ris­mus gestal­ten. Die ört­li­che und regio­na­le Ebe­ne ver­schmel­zen zu flä­chen­de­cken­den Tou­ris­mus­ver­bän­den, die von einem Tou­ris­mus­un­ter­neh­mer geführt wer­den. Die­se Bün­de­lung der Kräf­te soll Dop­pel­glei­sig­kei­ten abbau­en und die Effi­zi­enz stei­gern. Die Ein­bin­dung der ört­li­chen Inter­es­sen und des ehren­amt­li­chen Enga­ge­ments im Tou­ris­mus erfolgt durch Erleb­nis­räu­me, Tou­ris­mus­fo­ren und fix ein­zu­rich­ten­de Ansprech­part­ner, um in den neu­en Ver­bän­den eine star­ke Stim­me zu haben. Das Gesetz sieht auch vor, dass zwei Drit­tel des Vor­stan­des durch Unter­neh­mer zu beset­zen sind.

(v.l.) WKK-Spartenobmann Josef Petritsch gemeinsam mit Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig.
(v.l.) WKK-Spar­ten­ob­mann Josef Petrit­sch gemein­sam mit Tou­ris­mus­lan­des­rat Sebas­ti­an Schu­sch­nig.

© Büro LR Schu­sch­nig

Tou­ris­mus­ab­ga­be fließt in Infra­struk­tur­fonds

Ver­stärkt wird vor allem auch die Ver­kaufs­för­de­rung, die künf­tig lan­des­weit mit mehr Mit­teln zen­tral durch die Kärn­ten Wer­bung erfol­gen soll. Neu ist auch, dass die Gäs­te­mel­dung künf­tig digi­tal erfolgt und Gäs­te erst­mals das kärn­ten­wei­te ÖV-Ange­bot ohne Mehr­kos­ten nut­zen kön­nen. Ange­passt und ver­ein­facht wer­den auch die näch­ti­gungs­be­zo­ge­nen Abga­ben, indem zu einer neu­en lan­des­wei­ten Auf­ent­halts­ab­ga­be zusam­men­ge­führt wer­den, die ab 1. Novem­ber 2026 4,50 Euro pro Gast und Nacht beträgt. Für die Cam­ping­bran­che gilt eine beson­de­re Taxe von 4 Euro. Erst­mals wird aus der Abga­be ein Infra­struk­tur­fonds gespeist, um damit Groß­pro­jek­te in den Tou­ris­mus­re­gio­nen zu finan­zie­ren und den Aus­bau von tou­ris­ti­schen Ver­kehrs­an­ge­bo­ten zu unter­stüt­zen. Dadurch ste­hen jähr­lich zusätz­lich rund 8 Mil­lio­nen Euro bereit, um tou­ris­ti­sche Inves­ti­tio­nen zu beschleu­ni­gen. Das neue Tou­ris­mus­ge­setz ist von Anfang an mit allen wesent­li­chen Stake­hol­dern des Tou­ris­mus erar­bei­tet, mit Bran­chen­ver­tre­tern in Work­shops dis­ku­tiert und lau­fend abge­stimmt wor­den. In den kom­men­den Wochen wird es außer­dem Infor­ma­ti­ons- und Dis­kus­si­ons­ter­mi­ne zur Reform in den Regio­nen geben.

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