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Gemeinsamer Fahrplan:
Überparteilicher Kompromiss zur Windkraft beschlossen
Zusammenfassung in einfacher Sprache
In Kärnten gab es Streit über Windkraftanlagen. Ein Gesamtverbot für Windkraft ist nicht möglich, aber die vier politischen Parteien haben sich auf einen Kompromiss geeinigt. Es wird strenge Regeln für Windkraftanlagen geben. Zum Beispiel wird es keine Windräder in Nationalparks oder in den höchsten Gebirgslagen geben. Dieser Kompromiss schützt die Natur und hilft gleichzeitig, Kärntens Energieversorgung für die Zukunft zu sichern. Das Kärntner Raumordnungsgesetz und die Bauordnung wurden dafür geändert. Es wird also kein Gesamtverbot geben, aber es gibt starke Einschränkungen. Wichtig ist auch, dass Kärnten nach Möglichkeiten sucht, nachhaltig und unabhängig Energie zu gewinnen.Dies ist ein automatisch generierter Text.
Die Volksbefragung am 12. Jänner hat in Kärnten zu einer politischen Pattsituation geführt, mit dem Potenzial, für Gesellschaft und Standort zu einer langwierigen Herausforderung zu werden. Denn es sah zunächst nicht danach aus, dass man sich auf einen gemeinsamen Weg einigen würde. Doch genau das ist nun gelungen, denn Anfang Feber wurde ein überparteilicher Kompromiss erreicht sowie ein weiterer Fahrplan beschlossen. Das Übereinkommen soll Natur und Berge gesetzlich schützen und ist gleichzeitig nach vorne gerichtet, um somit an der zukünftigen Energieversorgungssicherheit in Kärnten weiterarbeiten zu können. Seit der Volksbefragung habe man an einem maßvollen Kompromiss gearbeitet, der Sicherheit gibt und Entwicklung zulässt. Das ist gelungen, indem sowohl das Kärntner Raumordnungsgesetz als auch die Kärntner Bauordnung entsprechend geändert werden.
Kein Totalverbot aber enge Schranken
Demnach wird es kein Totalverbot geben, aber sehr restriktive, gesetzliche Schranken für Windkraftanlagen. Nationalparke, Biosphärenparke, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete und auch die gesamte alpine Zone ab 1800 Meter Seehöhe werden nicht für Windkraftanlagen zur Verfügung stehen. Die Zonierung rund um bestehende Windparks konzentriert sich auf Gebiete, die bereits infrastrukturell erschlossen sind. Zusätzlich wird von allen vier Landtagsfraktionen zum Ausdruck gebracht, dass die Lücke in der Strom- und Energieproduktion außer Streit steht und die Landesregierung Varianten erheben und vorlegen wird, aus welchen Energiequellen sie zu decken ist. Kriterien wie nachhaltige Versorgungssicherheit, größtmögliche Unabhängigkeit von Stromimporten, Leistbarkeit der Energieversorgung, vorgelagerte Netzkosten, Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Kärnten, regionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze werden dabei zu berücksichtigen sein.
- Erstellt: 16.02.2025 10:52
- Update: 19.02.2025 16:41
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