Windkraftanlagen werden in Kärnten nicht komplett verboten, aber stark reglementiert.
Windkraftanlagen werden in Kärnten nicht komplett verboten, aber stark reglementiert.

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Gemeinsamer Fahrplan:

Über­par­tei­li­cher Kom­pro­miss zur Wind­kraft beschlos­sen

Da ein Totalverbot für Windkraft in Kärnten nicht möglich ist, konnten die vier Landtagsparteien nun einen parteiübergreifenden Kompromiss finden. Demnach sollen Windkraftanlagen restriktiven gesetzlichen Regelungen unterliegen. In gewissen Gebieten wie Nationalparks oder der hochalpinen Zone wird es keine Windräder geben.

Zusammenfassung in einfacher Sprache

In Kärnten gab es Streit über Windkraftanlagen. Ein Gesamtverbot für Windkraft ist nicht möglich, aber die vier politischen Parteien haben sich auf einen Kompromiss geeinigt. Es wird strenge Regeln für Windkraftanlagen geben. Zum Beispiel wird es keine Windräder in Nationalparks oder in den höchsten Gebirgslagen geben. Dieser Kompromiss schützt die Natur und hilft gleichzeitig, Kärntens Energieversorgung für die Zukunft zu sichern. Das Kärntner Raumordnungsgesetz und die Bauordnung wurden dafür geändert. Es wird also kein Gesamtverbot geben, aber es gibt starke Einschränkungen. Wichtig ist auch, dass Kärnten nach Möglichkeiten sucht, nachhaltig und unabhängig Energie zu gewinnen.
Dies ist ein automatisch generierter Text.

Die Volks­be­fra­gung am 12. Jän­ner hat in Kärn­ten zu einer poli­ti­schen Patt­si­tua­ti­on geführt, mit dem Poten­zi­al, für Gesell­schaft und Stand­ort zu einer lang­wie­ri­gen Her­aus­for­de­rung zu wer­den. Denn es sah zunächst nicht danach aus, dass man sich auf einen gemein­sa­men Weg eini­gen wür­de. Doch genau das ist nun gelun­gen, denn Anfang Feber wur­de ein über­par­tei­li­cher Kom­pro­miss erreicht sowie ein wei­te­rer Fahr­plan beschlos­sen. Das Über­ein­kom­men soll Natur und Ber­ge gesetz­lich schüt­zen und ist gleich­zei­tig nach vor­ne gerich­tet, um somit an der zukünf­ti­gen Ener­gie­ver­sor­gungs­si­cher­heit in Kärn­ten wei­ter­ar­bei­ten zu kön­nen. Seit der Volks­be­fra­gung habe man an einem maß­vol­len Kom­pro­miss gear­bei­tet, der Sicher­heit gibt und Ent­wick­lung zulässt. Das ist gelun­gen, indem sowohl das Kärnt­ner Raum­ord­nungs­ge­setz als auch die Kärnt­ner Bau­ord­nung ent­spre­chend geän­dert wer­den.

Kein Total­ver­bot aber enge Schran­ken

Dem­nach wird es kein Total­ver­bot geben, aber sehr restrik­ti­ve, gesetz­li­che Schran­ken für Wind­kraft­an­la­gen. Natio­nal­par­ke, Bio­sphä­ren­par­ke, Natur­schutz- und Land­schafts­schutz­ge­bie­te und auch die gesam­te alpi­ne Zone ab 1800 Meter See­hö­he wer­den nicht für Wind­kraft­an­la­gen zur Ver­fü­gung ste­hen. Die Zonie­rung rund um bestehen­de Wind­parks kon­zen­triert sich auf Gebie­te, die bereits infra­struk­tu­rell erschlos­sen sind. Zusätz­lich wird von allen vier Land­tags­frak­tio­nen zum Aus­druck gebracht, dass die Lücke in der Strom- und Ener­gie­pro­duk­ti­on außer Streit steht und die Lan­des­re­gie­rung Vari­an­ten erhe­ben und vor­le­gen wird, aus wel­chen Ener­gie­quel­len sie zu decken ist. Kri­te­ri­en wie nach­hal­ti­ge Ver­sor­gungs­si­cher­heit, größt­mög­li­che Unab­hän­gig­keit von Strom­im­por­ten, Leist­bar­keit der Ener­gie­ver­sor­gung, vor­ge­la­ger­te Netz­kos­ten, Attrak­ti­vi­tät des Wirt­schafts­stand­or­tes Kärn­ten, regio­na­le Wert­schöp­fung und Arbeits­plät­ze wer­den dabei zu berück­sich­ti­gen sein.

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