Die Frist zur Umsetzung der Eisenbahnkreuzungsverordnung wurde auf 2034 verlängert.
Die Frist zur Umsetzung der Eisenbahnkreuzungsverordnung wurde auf 2034 verlängert.

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Kommunalförderung:

Unter­stüt­zung für moder­ne öffent­li­che Ver­kehrs­in­fra­struk­tur

Um die Kärntner Gemeinden bei der vorgeschriebenen Modernisierung von Eisenbahnkreuzungen zu unterstützen, stehen bis 2034 rund 10 Millionen Euro zur Verfügung. Vor allem für kleinere Gemeinden mit vielen Bahnübergängen bringt das eine enorme Entlastung.

Zusammenfassung in einfacher Sprache

Kärnten bekommt Unterstützung, um die Eisenbahnkreuzungen sicherer zu machen. Bis 2034 gibt es dafür 10 Millionen Euro. Besonders kleine Gemeinden mit vielen Bahnübergängen profitieren davon. Die Gemeinden erhalten jährlich 650.000 Euro vom Bund, um die Kreuzungen zu modernisieren. Die Frist, bis wann diese Arbeiten erledigt sein müssen, wurde bis 2034 verlängert. Die Eisenbahnkreuzungen müssen sehr sicher gemacht werden, was teuer ist. Aber durch diese Förderung können die Gemeinden besser planen und ihre Aufgaben erfüllen.
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Sei­tens des Bun­des erhal­ten Kärn­tens Gemein­den über den Finanz­aus­gleich jähr­lich rund 650.000 Euro für die Moder­ni­sie­rung von Eisen­bahn­kreu­zun­gen. Die Mit­tel wer­den vom Land nach ein­heit­li­chen Kri­te­ri­en ver­ge­ben. Auf Bun­des­ebe­ne wur­de die Umset­zung der Eisen­bahn­kreu­zungs­ver­ord­nung bis 2034 ver­län­gert, wes­halb die betrof­fe­nen Gemein­den auch heu­er ent­spre­chen­den Zuschüs­se erhal­ten. Damit wird der För­der­zeit­raum für die Instand­hal­tung oder Wie­der­her­stel­lung der Sicher­heits­stan­dards an den Eisen­bahn­kreu­zun­gen um fünf Jah­re von aktu­ell 2029 auf 2034 aus­ge­dehnt. Durch die Ver­län­ge­rung sol­len die Gemein­den mehr Pla­nungs­si­cher­heit erhal­ten. Bis 2034 ste­hen rund 10 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung, die unmit­tel­bar in die Ver­kehrs­si­cher­heit flie­ßen.  

Sehr hohe Sicher­heits­stan­dards

Die von der Eisen­bahn­kreu­zungs­ver­ord­nung vor­ge­schrie­be­ne Siche­rung von Eisen­bahn­über­gän­gen sind eine enor­me finan­zi­el­le Her­aus­for­de­rung für die Gemein­den, ins­be­son­de­re für klei­ne Gemein­den mit vie­len Eisen­bahn­que­run­gen. Das liegt mit­un­ter dar­an, dass die von der ÖBB vor­ge­schrie­be­nen Stan­dards nicht nur äußerst hoch, son­dern auch sehr teu­er sind. Bereits im Jahr 2023 wur­de die Eisen­bahn­kreu­zungs­ver­ord­nung auf Druck der Län­der und der Gemein­den nach jah­re­lan­gen Ver­hand­lun­gen novel­liert, wobei die Frist für die Über­prü­fung und even­tu­el­le Erneue­rung der bestehen­den Eisen­bahn­kreu­zun­gen um 5 Jah­re ver­län­gert wur­de. Künf­tig wird ange­strebt, abge­stuf­te bau­li­che Umset­zun­gen gera­de bei klei­nen Kreu­zun­gen zum Stan­dard zu machen.  

Sicher­heit an Eisen­bahn­kreu­zun­gen
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