Am 12. und 13. März werden die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse und die Fachvertreter gewählt.
Am 12. und 13. März werden die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse und die Fachvertreter gewählt.

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Wahlrecht nutzen!

Wirt­schafts­kam­mer­wah­len 2025

Am 12. und 13. März wählen die WK-Mitglieder wieder ihre Vertreter in den jeweiligen Fachorganisationen. Die Wahllokale in den einzelnen Bezirken sind an beiden Tagen von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Wahlberechtigt sind alle aktiven Mitglieder einer Fachgruppe mit aufrechter Gewerbeberechtigung.

Zusammenfassung in einfacher Sprache

Am 12. und 13. März 2025 wählen Mitglieder der Wirtschaftskammer in Kärnten ihre Vertreter. Diese Vertreter kümmern sich um die Anliegen der Mitglieder, unabhängig vom Staat. Die Wahl erfolgt direkt und geheim. Mitglieder, die bis zum 25. November 2024 aktiv sind und eine gültige Gewerbeberechtigung haben, dürfen wählen. Man konnte bis zum 7. März auch per Brief wählen. An den Wahltagen kann man zwischen 8:00 und 18:00 Uhr im Wahllokal wählen. Die Wahllokale sind in allen Bezirken aufgelistet. Falls man keine Wahlkarte bekommen hat, kann man sie an den Wahltagen ins Wahllokal bringen. Dabei muss man einen amtlichen Ausweis mitbringen. Die Ergebnisse der Wahlen werden online bekannt gegeben.
Dies ist ein automatisch generierter Text.

Am 12. und 13. März wäh­len WK-Mit­glie­der wie­der ihre Ver­tre­ter in der jewei­li­gen Fach­or­ga­ni­sa­ti­on. Die­se stel­len sicher, dass die Inter­es­sen und Anlie­gen ihrer Mit­glie­der, unbe­ein­flusst vom Staat, wahr­ge­nom­men wer­den. Bei der Wirt­schafts­kam­mer­wahl erfolgt die Stimm­ab­ga­be in Form der soge­nann­ten Urwahl. Das bedeu­tet, dass die Wäh­ler die Mit­glie­der der Fach­grup­pen­aus­schüs­se und die Fach­ver­tre­ter direkt wäh­len – auf Grund­la­ge des all­ge­mei­nen, glei­chen und gehei­men Ver­hält­nis­wahl­rechts. Die Mit­glie­der der übri­gen Kol­le­gi­al­or­ga­ne wie der Fach­ver­bands­aus­schüs­se, der Spar­ten­kon­fe­ren­zen sowie der Prä­si­di­en, erwei­ter­ten Prä­si­di­en und Wirt­schafts­par­la­men­te der Kam­mern, wer­den gemäß dem Ergeb­nis der Urwah­len durch indi­rek­te Wah­len bestimmt.

Wann und wo wäh­len?

Eine Stimm­ab­ga­be per Brief­wahl war bis 7. März mög­lich. Nun kann am Mitt­woch, dem 12., sowie am Don­ners­tag, dem 13. März, jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr direkt im Wahl­lo­kal gewählt wer­den. Die­se befin­den sich in allen Kärnt­ner Bezir­ken und sind in der Wahl­kund­ma­chung ein­zeln auf­ge­lis­tet. Wahl­be­rech­tigt sind alle zum Stich­tag (25. Novem­ber 2024) akti­ven Mit­glie­der einer Fach­grup­pe mit auf­rech­ter Gewer­be­be­rech­ti­gung. Für den Fall, dass eine Wahl­kar­te nicht oder nicht frist­ge­recht ein­langt, kann die­se eben­falls an den bei­den Wahl­ta­gen direkt ins Wahl­lo­kal (laut Wahl­ver­stän­di­gung) gebracht wer­den. Dabei ist unbe­dingt ein amt­li­cher Licht­bild­aus­weis mit­zu­füh­ren. Die Ergeb­nis­se aller Bun­des­län­der und aller Fach­or­ga­ni­sa­tio­nen wer­den auf der inter­ak­ti­ven Wahl­er­geb­nis-Sei­te der Wirt­schafts­kam­mer Öster­reich ver­laut­bart.

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