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Wahlrecht nutzen!
Wirtschaftskammerwahlen 2025
Zusammenfassung:
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Am 12. und 13. März wählen WK-Mitglieder wieder ihre Vertreter in der jeweiligen Fachorganisation. Diese stellen sicher, dass die Interessen und Anliegen ihrer Mitglieder, unbeeinflusst vom Staat, wahrgenommen werden. Bei der Wirtschaftskammerwahl erfolgt die Stimmabgabe in Form der sogenannten Urwahl. Das bedeutet, dass die Wähler die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse und die Fachvertreter direkt wählen – auf Grundlage des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechts. Die Mitglieder der übrigen Kollegialorgane wie der Fachverbandsausschüsse, der Spartenkonferenzen sowie der Präsidien, erweiterten Präsidien und Wirtschaftsparlamente der Kammern, werden gemäß dem Ergebnis der Urwahlen durch indirekte Wahlen bestimmt.
Wann und wo wählen?
Eine Stimmabgabe per Briefwahl war bis 7. März möglich. Nun kann am Mittwoch, dem 12., sowie am Donnerstag, dem 13. März, jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr direkt im Wahllokal gewählt werden. Diese befinden sich in allen Kärntner Bezirken und sind in der Wahlkundmachung einzeln aufgelistet. Wahlberechtigt sind alle zum Stichtag (25. November 2024) aktiven Mitglieder einer Fachgruppe mit aufrechter Gewerbeberechtigung. Für den Fall, dass eine Wahlkarte nicht oder nicht fristgerecht einlangt, kann diese ebenfalls an den beiden Wahltagen direkt ins Wahllokal (laut Wahlverständigung) gebracht werden. Dabei ist unbedingt ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen. Die Ergebnisse aller Bundesländer und aller Fachorganisationen werden auf der interaktiven Wahlergebnis-Seite der Wirtschaftskammer Österreich verlautbart.
Wirtschaftskammerwahlen 2025
Weitere Infos- Erstellt: 09.03.2025 20:38
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