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Grundbedürfnis Wohnen
Wohnbeihilfe NEU seit Jänner 2025
Zusammenfassung in einfacher Sprache
Ab dem 1. Januar 2025 gibt es in Kärnten eine neue Wohnbeihilfe. Sie soll Menschen helfen, die finanzielle Schwierigkeiten haben. Damit können doppelt so viele Haushalte wie bisher Wohnbeihilfe erhalten. Die neue Regelung wurde über ein Jahr lang vorbereitet. Dabei wurden verschiedene Hilfen, wie der Heizkostenzuschuss, untersucht. Ziel ist es, Wohnkosten als wichtigen Punkt der Unterstützung zu sichern.Besonderer Fokus liegt auf Kindern: Wenn Kinder im Haushalt leben, werden die Einkommensgrenzen erhöht, was insbesondere alleinerziehende Eltern entlastet. Auch Menschen mit niedrigem Einkommen, die in einem Eigenheim wohnen, können Unterstützung beantragen, um die Betriebskosten zu senken.Ab dem 1. Januar 2025 wird der Antrag auf Wohnbeihilfe vereinfacht und kann digital eingereicht werden. Man kann dann verschiedene Unterstützungen, wie Wohnbeihilfe, Heizkostenzuschuss und Kärnten-Bonus, in einem Schritt beantragen. Es wird aber weiterhin die Möglichkeit geben, Anträge persönlich vor Ort zu stellen, damit alle Bevölkerungsgruppen Zugang dazu haben.Dies ist ein automatisch generierter Text.
Es ist eine der größten sozialpolitischen Weichenstellungen Kärntens der vergangenen Jahre und ein wichtiger Schritt zur Unterstützung von Bürgern, die angesichts der Teuerung und steigender Ausgabenbelastung in finanzielle Bedrängnis geraten sind. Mit 1. Jänner 2025 tritt die neue Kärntner Wohnbeihilfe in Kraft, in deren Rahmen nicht nur die bisherigen Bezieher stärker unterstützt, sondern auch viele Menschen erreicht werden, die bisher keinen Anspruch auf Wohnbeihilfe hatten. Dadurch erhalten doppelt so viele Haushalte als bisher Anspruch auf Wohnbeihilfe. Ausgearbeitet wurde das neue Modell über ein Jahr lang. Dabei wurden Anträge auf Wohnbeihilfe, auf Heizzuschuss, auf Hilfe in besonderen Lebenslagen analysiert und die Absicherung des Grundbedürfnisses Wohnen als wichtigster und effizientester Faktor für die Unterstützung der Bevölkerung identifiziert.
Fokus auf Kinder und Digitalisierung
Ein besonderes Augenmerk legt die neue Wohnbeihilfe auf Kinder. Leben Kinder im Haushalt, werden die Einkommensgrenzen stark angehoben, was insbesondere alleinerziehende Mütter und Väter deutlich entlastet. Erstmals können auch Personen mit geringen Einkommen, die in einem Eigenheim wohnen, eine monatliche Unterstützung aus der Wohnbeihilfe zur Abfederung der Betriebskosten beantragen. Auch die Antragstellung auf die Wohnbeihilfe neu wird mit 1.1.2025 vereinfacht. Künftig wird es möglich sein, Anträge auf Wohnbeihilfe direkt beim Land digital einzubringen. So können nun mehrere unterschiedliche Unterstützungsleistungen – Wohnbeihilfe, Heizzuschuss, Kärnten-Bonus –in nur einem Schritt beantragt werden. Sinne der Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für alle Bevölkerungsgruppen wird es aber auch künftig die persönliche, analoge Antragstellung geben.
Wohnbeihilfe NEU
Weitere Infos- Erstellt: 19.01.2025 11:09
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