Mit der Wohnbeihilfe neu sind bis zu 42.000 Kärntner Haushalte antragsberechtigt.
Mit der Wohnbeihilfe neu sind bis zu 42.000 Kärntner Haushalte antragsberechtigt.

© AdobeStock 165414758

Grundbedürfnis Wohnen

Wohn­bei­hil­fe NEU seit Jän­ner 2025

Mit 1.1.2025 tritt die neue Kärntner Wohnbeihilfe in Kraft. Durch die neue Regelung sind doppelt so viele Haushalte antragsberechtigt als bisher. Der Fokus liegt dabei auf alleinerziehenden Eltern. Auch die Antragsstellung wird vereinfacht und kann künftig digital und für mehrere Unterstützungsleistungen gleichzeitig erfolgen.

Zusammenfassung in einfacher Sprache

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es in Kärnten eine neue Wohnbeihilfe. Sie soll Menschen helfen, die finanzielle Schwierigkeiten haben. Damit können doppelt so viele Haushalte wie bisher Wohnbeihilfe erhalten. Die neue Regelung wurde über ein Jahr lang vorbereitet. Dabei wurden verschiedene Hilfen, wie der Heizkostenzuschuss, untersucht. Ziel ist es, Wohnkosten als wichtigen Punkt der Unterstützung zu sichern.Besonderer Fokus liegt auf Kindern: Wenn Kinder im Haushalt leben, werden die Einkommensgrenzen erhöht, was insbesondere alleinerziehende Eltern entlastet. Auch Menschen mit niedrigem Einkommen, die in einem Eigenheim wohnen, können Unterstützung beantragen, um die Betriebskosten zu senken.Ab dem 1. Januar 2025 wird der Antrag auf Wohnbeihilfe vereinfacht und kann digital eingereicht werden. Man kann dann verschiedene Unterstützungen, wie Wohnbeihilfe, Heizkostenzuschuss und Kärnten-Bonus, in einem Schritt beantragen. Es wird aber weiterhin die Möglichkeit geben, Anträge persönlich vor Ort zu stellen, damit alle Bevölkerungsgruppen Zugang dazu haben.
Dies ist ein automatisch generierter Text.

Es ist eine der größ­ten sozi­al­po­li­ti­schen Wei­chen­stel­lun­gen Kärn­tens der ver­gan­ge­nen Jah­re und ein wich­ti­ger Schritt zur Unter­stüt­zung von Bür­gern, die ange­sichts der Teue­rung und stei­gen­der Aus­ga­ben­be­las­tung in finan­zi­el­le Bedräng­nis gera­ten sind. Mit 1. Jän­ner 2025 tritt die neue Kärnt­ner Wohn­bei­hil­fe in Kraft, in deren Rah­men nicht nur die bis­he­ri­gen Bezie­her stär­ker unter­stützt, son­dern auch vie­le Men­schen erreicht wer­den, die bis­her kei­nen Anspruch auf Wohn­bei­hil­fe hat­ten. Dadurch erhal­ten dop­pelt so vie­le Haus­hal­te als bis­her Anspruch auf Wohn­bei­hil­fe. Aus­ge­ar­bei­tet wur­de das neue Modell über ein Jahr lang. Dabei wur­den Anträ­ge auf Wohn­bei­hil­fe, auf Heiz­zu­schuss, auf Hil­fe in beson­de­ren Lebens­la­gen ana­ly­siert und die Absi­che­rung des Grund­be­dürf­nis­ses Woh­nen als wich­tigs­ter und effi­zi­en­tes­ter Fak­tor für die Unter­stüt­zung der Bevöl­ke­rung iden­ti­fi­ziert.

Fokus auf Kin­der und Digi­ta­li­sie­rung

Ein beson­de­res Augen­merk legt die neue Wohn­bei­hil­fe auf Kin­der. Leben Kin­der im Haus­halt, wer­den die Ein­kom­mens­gren­zen stark ange­ho­ben, was ins­be­son­de­re allein­er­zie­hen­de Müt­ter und Väter deut­lich ent­las­tet. Erst­mals kön­nen auch Per­so­nen mit gerin­gen Ein­kom­men, die in einem Eigen­heim woh­nen, eine monat­li­che Unter­stüt­zung aus der Wohn­bei­hil­fe zur Abfe­de­rung der Betriebs­kos­ten bean­tra­gen. Auch die Antrag­stel­lung auf die Wohn­bei­hil­fe neu wird mit 1.1.2025 ver­ein­facht. Künf­tig wird es mög­lich sein, Anträ­ge auf Wohn­bei­hil­fe direkt beim Land digi­tal ein­zu­brin­gen. So kön­nen nun meh­re­re unter­schied­li­che Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen – Wohn­bei­hil­fe, Heiz­zu­schuss, Kärn­ten-Bonus –in nur einem Schritt bean­tragt wer­den. Sin­ne der Bar­rie­re­frei­heit und Zugäng­lich­keit für alle Bevöl­ke­rungs­grup­pen wird es aber auch künf­tig die per­sön­li­che, ana­lo­ge Antrag­stel­lung geben.

Wohn­bei­hil­fe NEU
Wei­te­re Infos

Weitere Themen