Solardach
Sonnenenergie für Kärnten: Wer 2026 eine PV-Anlage mit Speicher errichtet hat, kann noch bis Ende Dezember den Landeszuschuss beantragen.

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Photovoltaik

Zwei­ter Kärnt­ner PV-För­der­call für 2026

Kärnten setzt den Ausbau der Sonnenenergie konsequent fort: Der zweite landesweite Photovoltaik-Fördercall für das Jahr 2026 ist bereits gestartet. Seit dem 12. Oktober und noch bis zum 31. Dezember 2026 können Privatpersonen, Unternehmen, Landwirte sowie öffentliche Einrichtungen ihre Förderanträge beim Land einbringen. Gefördert werden alle PV-Anlagen, die im Lauf des Jahres 2026 errichtet wurden. Energielandesrat Sebastian Schuschnig betont, dass mit rund zehn Millionen Euro ausreichend Budget bereitsteht, um den Umstieg auf sauberen Eigenstrom spürbar zu erleichtern.

Zusammenfassung:

Das Land Kärnten möchte mehr Solar­an­la­gen för­dern, die das Haus selbst mit Strom versorgen. Darum ist es wichtig, dazu einen Strom­speicher zu haben. So wird der Strom von der Sonne direkt genutzt und nicht unnötig ins Netz geschickt. Wer eine neue private Solar­an­la­ge mit Speicher installiert (mindestens 5 kWp und 5 kWh), kann 3.000 Euro vom Land bekommen. Wenn man im Jahr 2026 einen Speicher zu einer bestehenden Anlage dazubaumontiert (mindestens 5 kWh), gibt es 1.000 Euro. Für Firmen und Gemeinden gibt es andere Regeln. Man muss den Förderantrag online auf der Webseite vom Land Kärnten stellen und alle nötigen Unterlagen komplett einreichen. So gibt es keine Verzögerungen bei der Auszahlung.

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„Wir wol­len den PV-Aus­bau im Land wei­ter­hin gezielt vor­an­trei­ben, weil uns jede neue Anla­ge ein Stück unab­hän­gi­ger macht. Der Fokus liegt dabei ganz klar auf Eigen­ver­brauchs­an­la­gen und der nach­hal­ti­gen Ent­las­tung unse­rer Strom­net­ze“, erklärt Lan­des­rat Sebas­ti­an Schu­sch­nig. Aus die­sem Grund bleibt die Errich­tung eines pas­sen­den Strom­spei­chers bei pri­va­ten Neu­an­la­gen eine zwin­gen­de För­der­vor­aus­set­zung. Damit soll sicher­ge­stellt wer­den, dass der erzeug­te Son­nen­strom vor­ran­gig direkt vor Ort genutzt und nicht unkon­trol­liert ins Netz ein­ge­speist wird.

Bis zu 3.000 Euro Pau­schal­för­de­rung

Die För­der­richt­li­ni­en gestal­ten sich gewohnt über­sicht­lich: Für neu instal­lier­te pri­va­te PV-Anla­gen ab fünf Kilo­watt-Peak (kWp) in Kom­bi­na­ti­on mit einem Strom­spei­cher ab fünf Kilo­watt­stun­den (kWh) währt das Land eine Pau­schal­för­de­rung von 3.000 Euro. Wer eine bestehen­de Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge im Jahr 2026 um einen Spei­cher (ab 5 kWh) erwei­tert hat, erhält 1.000 Euro Unter­stüt­zung. Für betrieb­li­che und kom­mu­na­le Pro­jek­te gel­ten geson­der­te Bestim­mun­gen. Die Antrag­stel­lung erfolgt aus­schließ­lich online über das För­der­por­tal des Lan­des Kärn­ten (ktn.gv.at). Um Ver­zö­ge­run­gen bei der Aus­zah­lung zu ver­mei­den, wird um die Über­mitt­lung voll­stän­di­ger Unter­la­gen gebe­ten.

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