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Photovoltaik
Zweiter Kärntner PV-Fördercall für 2026
Zusammenfassung:
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„Wir wollen den PV-Ausbau im Land weiterhin gezielt vorantreiben, weil uns jede neue Anlage ein Stück unabhängiger macht. Der Fokus liegt dabei ganz klar auf Eigenverbrauchsanlagen und der nachhaltigen Entlastung unserer Stromnetze“, erklärt Landesrat Sebastian Schuschnig. Aus diesem Grund bleibt die Errichtung eines passenden Stromspeichers bei privaten Neuanlagen eine zwingende Fördervoraussetzung. Damit soll sichergestellt werden, dass der erzeugte Sonnenstrom vorrangig direkt vor Ort genutzt und nicht unkontrolliert ins Netz eingespeist wird.
Bis zu 3.000 Euro Pauschalförderung
Die Förderrichtlinien gestalten sich gewohnt übersichtlich: Für neu installierte private PV-Anlagen ab fünf Kilowatt-Peak (kWp) in Kombination mit einem Stromspeicher ab fünf Kilowattstunden (kWh) währt das Land eine Pauschalförderung von 3.000 Euro. Wer eine bestehende Photovoltaikanlage im Jahr 2026 um einen Speicher (ab 5 kWh) erweitert hat, erhält 1.000 Euro Unterstützung. Für betriebliche und kommunale Projekte gelten gesonderte Bestimmungen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Förderportal des Landes Kärnten (ktn.gv.at). Um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden, wird um die Übermittlung vollständiger Unterlagen gebeten.
PV-Förderung Wohnbau
Weitere Infos- Erstellt: 31.10.2026 09:00
- Update: 26.10.2026 20:46
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