Regionale Nahversorger sind für die Lebensqualität im ländlichen Raum unerlässlich.
Regionale Nahversorger sind für die Lebensqualität im ländlichen Raum unerlässlich.

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Nahversorgerbonus 2025:

Wich­ti­ge Unter­stüt­zung für regio­na­le Lebensmittel­händler gesi­chert

Kleine Lebensmittelgeschäfte in ländlichen Regionen sind für die Nahversorgung und die regionale Wirtschaft unverzichtbar. Doch viele kämpfen ums Überleben. Deshalb wurde der Nahversorgerbonus mit bis zu 6.000 Euro pro Betrieb für das Jahr 2025 verlängert. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Zusammenfassung in einfacher Sprache

In vielen Heimatdörfern gibt es noch kleine Läden, die frische Lebensmittel verkaufen. Diese sogenannten Greißler sind besonders in ländlichen Gegenden wichtig, aber viele mussten in den letzten Jahren wegen wirtschaftlicher Probleme schließen. Um das zu verhindern, wird der Nahversorgerbonus bis 2025 weitergeführt. Dieser Bonus unterstützt regionale Läden finanziell, damit sie geöffnet bleiben können.Seit 2020 wurde der Bonus schon 428 Mal ausgezahlt, insgesamt über 1,2 Millionen Euro. Im Jahr 2025 stehen dafür 400.000 Euro bereit. Jeder Laden kann 6.000 Euro bekommen: 4.000 Euro als Entlastungsbonus für Kosten wie Miete oder Personal, und 2.000 Euro als Regionalitätsbonus. Der zweite Bonus ist dafür gedacht, regionale Produkte zu fördern. Um den Bonus zu bekommen, muss der Laden eine bestimmte Anzahl regionaler Produkte anbieten.Läden können ab sofort den Bonus beantragen. Die Anträge werden über das Genussland Kärnten abgewickelt.
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Wer in sei­nem Hei­mat­dorf noch beim Nah­ver­sor­ger um die Ecke fri­sches Brot, Milch oder die Lieb­lings­sü­ßig­keit kau­fen kann, weiß die­sen Ser­vice zu schät­zen. Doch die Zahl der Greiß­ler, beson­ders in länd­li­chen Gegen­den, ist in den letz­ten Jah­ren stark zurück­ge­gan­gen. Vie­le Betrie­be, die oft seit Gene­ra­tio­nen in Fami­li­en­be­sitz waren, muss­ten auf­grund wirt­schaft­li­cher Her­aus­for­de­run­gen ihre Türen schlie­ßen. Um die­ser Ent­wick­lung wei­ter­hin ent­ge­gen­zu­wir­ken, wird der Nah­ver­sor­ger­bo­nus auch im Jahr 2025 fort­ge­führt. Regio­na­le Nah­ver­sor­ger wer­den dadurch in Form von raschen und unbü­ro­kra­ti­schen För­de­run­gen finan­zi­ell unter­stützt. So wird nicht nur in die Lebens­qua­li­tät im länd­li­chen Raum inves­tiert, son­dern auch in die regio­na­le Wert­schöp­fung und den Erhalt der Kauf­kraft.

Bis zu 6.000 Euro pro Betrieb

Seit der Ein­füh­rung im Jahr 2020 wur­de der Nah­ver­sor­ger­bo­nus bereits 428 Mal aus­be­zahlt, ins­ge­samt über 1,2 Mil­lio­nen Euro. Für 2025 ste­hen 400.000 Euro bereit. Die För­de­rung umfasst 6.000 Euro Unter­stüt­zung pro Betrieb, davon 4.000 Euro als Ent­las­tungs­bo­nus, der für die Deckung von Fix­kos­ten, Per­so­nal­kos­ten oder klei­ne­re Inves­ti­tio­nen im Betrieb ver­wen­det wer­den kann. Zusätz­lich kön­nen die Nah­ver­sor­ger einen Regio­na­li­täts­bo­nus von bis zu 2.000 Euro erhal­ten, um regio­na­le Pro­duk­te zu bewer­ben und den regio­na­len Han­del zu för­dern. Vor­aus­set­zung ist, dass Lebens­mit­tel­händ­ler eine bestimm­te Anzahl an regio­na­len Pro­duk­ten in ihr Sor­ti­ment auf­neh­men. Die Antrag­stel­lung ist ab sofort mög­lich und kann über das Genuss­land Kärn­ten durch­ge­führt wer­den.

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