Mit dem ersten Kärntner Regionalentwicklungsgesetz investiert das Land künftig systematisch in den Erhalt und Ausbau der regionalen Infrastruktur – ein Novum für Kärnten, und in Österreich weiterhin eine Seltenheit.

Zusammenfassung in einfacher Sprache

Kärnten ist das zweite Bundesland, in dem ein Gesetz über die Regionalentwicklung verabschiedet wurde. Dieses Gesetz ermöglicht es, jährlich 4,5 Millionen Euro in regionale Projekte zu investieren, um eine nachhaltige Entwicklung des regionalen Raums zu fördern. Dadurch sollen Dienstleistungen, Basisinfrastruktur, Gesundheitsvorsorge, Kinderbetreuung, Arbeitsplätze und Mobilität in den Regionen aufrechterhalten werden.
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Nach der Stei­er­mark ist Kärn­ten erst das zwei­te Bun­des­land, das die Regio­nal­ent­wick­lung gesetz­lich regelt. Ange­sichts des demo­gra­phi­schen Wan­dels müs­se man sich der Fra­ge stel­len, wie Dienst­leis­tun­gen, Basis­in­fra­struk­tur, Gesund­heits­vor­sor­ge, Kin­der­be­treu­ung, Arbeits­plät­ze und Mobi­li­tät in den Regio­nen auf­recht­erhal­ten wer­den kön­nen. „Das ist eine Her­aus­for­de­rung, die Kärn­ten die nächs­ten Jah­re mas­siv beschäf­ti­gen wird. Des­halb darf es nicht eine Fra­ge von poli­ti­schen Mehr­hei­ten und Bud­get­ver­hand­lun­gen sein, ob es dafür die ent­spre­chen­de finan­zi­el­le Aus­stat­tung gibt“, macht Orts- und Regio­nal­ent­wick­lungs­re­fe­rent Mar­tin Gru­ber deut­lich.

4,5 Mil­lio­nen Euro für nach­hal­ti­ge Pro­jek­te

Durch das neue Gesetz ver­pflich­tet sich das Land, jähr­lich rund 4,5 Mil­lio­nen Euro in regio­na­le Pro­jek­te zu inves­tie­ren, die eine nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung des regio­na­len Raums för­dern. „Das ist ein abso­lu­tes Novum und das ist gleich­zei­tig auch eine Ver­viel­fa­chung des Bud­gets, das bis­her für regio­na­le Pro­jek­te beim Land zur Ver­fü­gung stand“, betont Gru­ber. Gera­de die Kri­sen der letz­ten zwei Jah­re hät­ten gezeigt, wie wich­tig intak­te und gut funk­tio­nie­ren­de Struk­tu­ren in den Regio­nen sind. Das neue Gesetz trägt dem nun Rech­nung und gibt der regio­na­len Ent­wick­lung jene Bedeu­tung, die sie ver­dient.

Ers­tes Kärnt­ner Regio­nal­ent­wick­lungs­ge­setz
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