Mit dem ersten Kärntner Regionalentwicklungsgesetz investiert das Land künftig systematisch in den Erhalt und Ausbau der regionalen Infrastruktur – ein Novum für Kärnten, und in Österreich weiterhin eine Seltenheit.

Zusammenfassung in einfacher Sprache

Kärnten ist das zweite Bundesland, in dem ein Gesetz über die Regionalentwicklung verabschiedet wurde. Dieses Gesetz ermöglicht es, jährlich 4,5 Millionen Euro in regionale Projekte zu investieren, um eine nachhaltige Entwicklung des regionalen Raums zu fördern. Dadurch sollen Dienstleistungen, Basisinfrastruktur, Gesundheitsvorsorge, Kinderbetreuung, Arbeitsplätze und Mobilität in den Regionen aufrechterhalten werden.
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Nach der Steiermark ist Kärnten erst das zweite Bundesland, das die Regionalentwicklung gesetzlich regelt. Angesichts des demographischen Wandels müsse man sich der Frage stellen, wie Dienstleistungen, Basisinfrastruktur, Gesundheitsvorsorge, Kinderbetreuung, Arbeitsplätze und Mobilität in den Regionen aufrechterhalten werden können. „Das ist eine Herausforderung, die Kärnten die nächsten Jahre massiv beschäftigen wird. Deshalb darf es nicht eine Frage von politischen Mehrheiten und Budgetverhandlungen sein, ob es dafür die entsprechende finanzielle Ausstattung gibt“, macht Orts- und Regionalentwicklungsreferent Martin Gruber deutlich.

4,5 Millionen Euro für nachhaltige Projekte

Durch das neue Gesetz verpflichtet sich das Land, jährlich rund 4,5 Millionen Euro in regionale Projekte zu investieren, die eine nachhaltige Entwicklung des regionalen Raums fördern. „Das ist ein absolutes Novum und das ist gleichzeitig auch eine Vervielfachung des Budgets, das bisher für regionale Projekte beim Land zur Verfügung stand“, betont Gruber. Gerade die Krisen der letzten zwei Jahre hätten gezeigt, wie wichtig intakte und gut funktionierende Strukturen in den Regionen sind. Das neue Gesetz trägt dem nun Rechnung und gibt der regionalen Entwicklung jene Bedeutung, die sie verdient.

Erstes Kärntner Regionalentwicklungsgesetz
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