Das Kärntner Gentechnik-Vorsorgegesetz betrifft in Kärnten rund 60.000 Hektar Ackerfläche.
Das Kärntner Gentechnik-Vorsorgegesetz betrifft in Kärnten rund 60.000 Hektar Ackerfläche.

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AGES-Bericht

Kärn­tens Fel­der sind gen­tech­nik­frei

Das Ergebnis des AGES-Monitorings für das Jahr 2024 liegt vor. Auch im vergangenen Jahr konnten auf Kärntens Felder kein Hinweis auf gentechnisch verändertes Saatgut gefunden werden. Der Fokus lag diesmal auf Mais-, Soja- und Rapskulturen.

Zusammenfassung in einfacher Sprache

In Kärnten ist es streng verboten, gentechnisch verändertes Saatgut zu verwenden. Jedes Jahr überprüft das Land mithilfe der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), ob dieses Verbot eingehalten wird. Für das Jahr 2024 wurden Proben von Mais, Soja und Raps in verschiedenen Bezirken genommen und im Labor untersucht. Das Ergebnis zeigt, dass alle Regeln eingehalten wurden und die Felder in Kärnten gentechnikfrei sind. Etwa 60.000 Hektar Ackerfläche und 7.200 landwirtschaftliche Betriebe in Kärnten sind vom Gentechnik-Verbot betroffen. Ziel ist es, die Pflanzen vor gentechnischen Veränderungen zu schützen und die Artenvielfalt zu erhalten.
Dies ist ein automatisch generierter Text.

Das Aus­brin­gen von gen­tech­nisch ver­än­der­tem Saat­gut ist in Kärn­ten strengs­tens ver­bo­ten. Jedes Jahr wird daher kon­ti­nu­ier­lich kon­trol­liert, ob das Kärnt­ner Gen­tech­nik-Vor­sor­ge­ge­setz ein­ge­hal­ten wird. Wie bereits auch in den ver­gan­ge­nen Jah­ren hat das Agrar­re­fe­rat des Lan­des dafür die „Agen­tur für Gesund­heit und Ernäh­rungs­si­cher­heit“ (AGES) beauf­tragt. Das umfas­sen­de Moni­to­ring setzt sich aus Saat­gut- und Feld­kon­trol­len durch. Die Exper­ten haben bereits vor der Aus­saat im Früh­jahr Stich­pro­ben von gro­ßen Saat­gut­händ­lern genom­men und in wei­te­rer Fol­ge Acker­flä­chen in meh­re­ren Kärnt­ner Bezir­ken über­prüft. Nun liegt das Ergeb­nis für das Jahr 2024 vor und zeigt, dass alle Vor­ga­ben strikt ein­ge­hal­ten wur­den. Kärn­tens Fel­der sind damit zu 100% gen­tech­nik­frei.

Schutz vor gen­tech­nisch ver­än­der­ten Orga­nis­men

Im Jahr 2024 wur­den schwer­punkt­mä­ßig Mais‑, Soja- und Raps­kul­tu­ren unter­sucht. Dabei wur­den auf Fel­dern Mais­kol­ben, Soja­boh­nen- und Raps­blät­ter ent­nom­men und im Labor der AGES in Wien auf gene­ti­sche Ver­un­rei­ni­gung über­prüft. Die beprob­ten Flä­chen vari­ie­ren Jahr für Jahr. 2024 wur­den Fel­der in den Bezir­ken Kla­gen­furt-Land, St. Veit an der Glan und Völ­ker­markt kon­trol­liert. Das Kärnt­ner Gen­tech­nik-Vor­sor­ge­ge­setz gibt es mitt­ler­wei­le seit 20 Jah­ren, davon betrof­fen sind in Kärn­ten rund 60.000 Hekt­ar Acker­flä­che und etwa 7.200 land­wirt­schaft­li­che Betrie­be, die Acker­bau betrei­ben. Das Moni­to­ring zielt dar­auf ab, die in Kärn­ten ver­brei­te­ten Kul­tur- und Wild­pflan­zen vor einer Ver­mi­schung mit gen­tech­nisch ver­än­der­ten Orga­nis­men zu schüt­zen und trägt somit maß­geb­lich zur Art­erhal­tung kul­tu­rell wert­vol­ler und stand­ort­an­ge­pass­ter Pflan­zen bei.

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