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AGES-Bericht
Kärntens Felder sind gentechnikfrei
Zusammenfassung:
Dies ist ein automatisch generierter Text.
Das Ausbringen von gentechnisch verändertem Saatgut ist in Kärnten strengstens verboten. Jedes Jahr wird daher kontinuierlich kontrolliert, ob das Kärntner Gentechnik-Vorsorgegesetz eingehalten wird. Wie bereits auch in den vergangenen Jahren hat das Agrarreferat des Landes dafür die „Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit“ (AGES) beauftragt. Das umfassende Monitoring setzt sich aus Saatgut- und Feldkontrollen durch. Die Experten haben bereits vor der Aussaat im Frühjahr Stichproben von großen Saatguthändlern genommen und in weiterer Folge Ackerflächen in mehreren Kärntner Bezirken überprüft. Nun liegt das Ergebnis für das Jahr 2024 vor und zeigt, dass alle Vorgaben strikt eingehalten wurden. Kärntens Felder sind damit zu 100% gentechnikfrei.
Schutz vor gentechnisch veränderten Organismen
Im Jahr 2024 wurden schwerpunktmäßig Mais‑, Soja- und Rapskulturen untersucht. Dabei wurden auf Feldern Maiskolben, Sojabohnen- und Rapsblätter entnommen und im Labor der AGES in Wien auf genetische Verunreinigung überprüft. Die beprobten Flächen variieren Jahr für Jahr. 2024 wurden Felder in den Bezirken Klagenfurt-Land, St. Veit an der Glan und Völkermarkt kontrolliert. Das Kärntner Gentechnik-Vorsorgegesetz gibt es mittlerweile seit 20 Jahren, davon betroffen sind in Kärnten rund 60.000 Hektar Ackerfläche und etwa 7.200 landwirtschaftliche Betriebe, die Ackerbau betreiben. Das Monitoring zielt darauf ab, die in Kärnten verbreiteten Kultur- und Wildpflanzen vor einer Vermischung mit gentechnisch veränderten Organismen zu schützen und trägt somit maßgeblich zur Arterhaltung kulturell wertvoller und standortangepasster Pflanzen bei.
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
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- Erstellt: 25.01.2025 08:43
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