Der Fördercall ist von 13. Oktober bis 31. Dezember geöffnet.
Der Fördercall ist von 13. Oktober bis 31. Dezember geöffnet.

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Energiewende:

Nächs­ter PV-För­der­call für das Jahr 2025 star­tet

Ab 13. Oktober können wieder Anträge zu Förderung von PV-Anlagen und Speichern eingereicht werden. Das Einreichfenster ist bis 31. Dezember geöffnet. Aufgrund der ungebrochenen Bereitschaft zum PV-Ausbau ist die Förderung auch für das Jahr 2026 gesichert.

Zusammenfassung:

Der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen in Kärnten geht schnell voran. Seit 2022 hat sich die Anzahl der Anlagen verdoppelt, und es gibt jetzt etwa 36.000 Anlagen im ganzen Bundesland. Kärnten plant, in diesem Tempo weiterzumachen, und bietet deshalb finanzielle Anreize an. Ab dem 13. Oktober können Förderungen für Photovoltaik-Anlagen und Speicher für das Jahr 2025 beantragt werden. Der Förderzeitraum läuft bis Ende 2025 und es können auch Anlagen gefördert werden, die 2024 und 2025 gebaut wurden.Kärnten hat in den letzten Jahren die Voraussetzungen für den Photovoltaik-Ausbau verbessert. Seit 2025 können Förderanträge komplett digital eingereicht werden. Auch im Jahr 2026 wird die Förderung von Anlagen für private Personen, Gemeinden und Unternehmen fortgesetzt, weil das Interesse am Ausbau groß bleibt. Diese Entwicklung ist positiv für die regionale Versorgungssicherheit. Kärnten will die Marktentwicklung weiter beobachten, um die Förderungen genau anzupassen.

Dies ist ein automatisch generierter Text.

Der Pho­to­vol­ta­ik-Aus­bau in Kärn­ten schrei­tet wei­ter­hin zügig vor­an. Allei­ne seit 2022 hat sich die Zahl der instal­lier­ten Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen in Kärn­ten ver­dop­pelt. Damit gibt es kärn­ten­weit aktu­ell rund 36.000 PV-Anla­gen. Die­ses Tem­po soll auch bei­be­hal­ten wer­den, wes­halb das Land Kärn­ten wei­ter­hin geziel­te Anrei­ze für den Aus­bau setzt. Ab 13. Okto­ber wird es einen wei­te­ren PV-För­der­call für das Jahr 2025 geben. Ab die­sem Zeit­punkt kön­nen För­de­run­gen für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen und Spei­cher zu den aktu­ell gül­ti­gen För­der­richt­li­ni­en bean­tragt wer­den. Der Call wird bis 31. Dezem­ber 2025 geöff­net sein und es kön­nen auch Anla­gen rück­wir­kend ein­ge­reicht wer­den, die in den Jah­ren 2024 und 2025 errich­tet wur­den. 

Bereit­schaft zum PV-Aus­bau wei­ter­hin unge­bro­chen

Kärn­ten hat in den ver­gan­ge­nen Jah­ren die Rah­men­be­din­gun­gen für den PV-Aus­bau maß­geb­lich ver­bes­sert. Mit dem Kärnt­ner Ener­gie­wen­de-Gesetz und der Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen-Ver­ord­nung konn­ten Ver­fah­ren wesent­lich ver­ein­facht wer­den, seit 2025 erfolgt die PV-För­der­ab­wick­lung zudem voll­di­gi­tal. Die För­de­rung von PV-Anla­gen für Pri­va­te, Gemein­den und Unter­neh­men wird auch 2026 fort­ge­führt, denn die Bereit­schaft zum PV-Aus­bau ist in Kärn­ten ist nach wie vor sehr groß. Hin­sicht­lich der regio­na­len Ver­sor­gungs­si­cher­heit ist das eine sehr posi­ti­ve Ent­wick­lung. Das Land will die Markt­ent­wick­lun­gen genau beob­ach­ten, um die För­de­rung wei­ter­hin mög­lichst treff­si­cher zu gestal­ten.

Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen­för­de­rung Kärn­ten
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