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Energieförderung 2026
3.000 Euro Pauschale für neue PV-Anlagen
Zusammenfassung:
Dies ist ein automatisch generierter Text.
Der Photovoltaik-Boom in Kärnten ist ungebrochen: Die Zahl der Anlagen hat sich seit 2022 verdoppelt, allein 2025 wurden über 40 Millionen Euro an Förderungen ausgezahlt. Um den Ausbau netzverträglicher zu gestalten, gelten ab 2026 neue Richtlinien für Private: Förderfähig sind künftig nur noch Anlagen ab einer Leistung von 5 kWp, die gleichzeitig über einen Stromspeicher von mindestens 5 kWh verfügen. Dieses Paket wird mit einem pauschalen Betrag von 3.000 Euro unterstützt. Durch die Umstellung auf Pauschalsätze entfällt die bisherige Anrechnung von Bundesförderungen, was die Abwicklung deutlich vereinfacht und beschleunigt. Wer bereits eine Anlage besitzt und lediglich einen Speicher (mind. 5 kWh) nachrüstet, kann eine Pauschalförderung von 1.000 Euro in Anspruch nehmen.
Online-Einreichung ab April 2026
Der neue Förderzeitraum für 2026 beginnt mit dem ersten Call am 15. April. Ab diesem Zeitpunkt können Anträge ausschließlich online über das Portal des Landes Kärnten gestellt werden. Landesrat Schuschnig betont, dass die Neuausrichtung notwendig sei, um der gesunkenen Preisentwicklung bei Modulen Rechnung zu tragen und gleichzeitig einen Lenkungseffekt hin zu mehr Speicherkapazität zu erzielen. Während die Sätze für Private angepasst werden, bleiben die Förderungen für kommunale und betriebliche PV-Projekte unverändert bestehen.
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- Erstellt: 13.01.2026 13:39
- Update: 09.01.2026 22:16
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