Ab 2026 ist die Förderung privater PV-Anlagen an einen Stromspeicher gekoppelt.
Ab 2026 ist die Förderung privater PV-Anlagen an einen Stromspeicher gekoppelt.

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Energieförderung 2026

3.000 Euro Pau­scha­le für neue PV-Anla­gen

Kärnten passt seine Photovoltaik-Förderung an die aktuelle Marktlage an. Ab 2026 wird die Unterstützung für private Anlagen auf Pauschalsätze umgestellt und die Errichtung eines Stromspeichers zur zwingenden Voraussetzung. Energielandesrat Sebastian Schuschnig verfolgt damit das Ziel, die regionalen Stromnetze zu entlasten und die Eigenversorgung der Haushalte zu stärken. Der erste Fördercall startet im April 2026.

Zusammenfassung:

In Kärnten boomt die Photovoltaik: Seit 2022 hat sich die Anzahl der Anlagen verdoppelt. Im Jahr 2025 wurden über 40 Millionen Euro an Förderungen ausgezahlt. Ab 2026 gibt es neue Regeln: Nur Anlagen ab 5 kWp Leistung und mit einem Stromspeicher von mindestens 5 kWh bekommen eine Förderung von 3.000 Euro. Wer schon eine Anlage hat und nur einen Speicher nachrüstet, erhält 1.000 Euro. Diese Förderungen werden pauschal gezahlt, was die Bearbeitung einfacher und schneller macht. Anträge können ab dem 15. April 2026 nur noch online eingereicht werden. Diese Änderungen sind wegen der gesunkenen Preise für Solarmodule wichtig. Die Förderungen für kommunale und betriebliche Projekte bleiben unverändert.

Dies ist ein automatisch generierter Text.

Der Pho­to­vol­ta­ik-Boom in Kärn­ten ist unge­bro­chen: Die Zahl der Anla­gen hat sich seit 2022 ver­dop­pelt, allein 2025 wur­den über 40 Mil­lio­nen Euro an För­de­run­gen aus­ge­zahlt. Um den Aus­bau netz­ver­träg­li­cher zu gestal­ten, gel­ten ab 2026 neue Richt­li­ni­en für Pri­va­te: För­der­fä­hig sind künf­tig nur noch Anla­gen ab einer Leis­tung von 5 kWp, die gleich­zei­tig über einen Strom­spei­cher von min­des­tens 5 kWh ver­fü­gen. Die­ses Paket wird mit einem pau­scha­len Betrag von 3.000 Euro unter­stützt. Durch die Umstel­lung auf Pau­schal­sät­ze ent­fällt die bis­he­ri­ge Anrech­nung von Bun­des­för­de­run­gen, was die Abwick­lung deut­lich ver­ein­facht und beschleu­nigt. Wer bereits eine Anla­ge besitzt und ledig­lich einen Spei­cher (mind. 5 kWh) nach­rüs­tet, kann eine Pau­schal­för­de­rung von 1.000 Euro in Anspruch neh­men.

Online-Ein­rei­chung ab April 2026

Der neue För­der­zeit­raum für 2026 beginnt mit dem ers­ten Call am 15. April. Ab die­sem Zeit­punkt kön­nen Anträ­ge aus­schließ­lich online über das Por­tal des Lan­des Kärn­ten gestellt wer­den. Lan­des­rat Schu­sch­nig betont, dass die Neu­aus­rich­tung not­wen­dig sei, um der gesun­ke­nen Preis­ent­wick­lung bei Modu­len Rech­nung zu tra­gen und gleich­zei­tig einen Len­kungs­ef­fekt hin zu mehr Spei­cher­ka­pa­zi­tät zu erzie­len. Wäh­rend die Sät­ze für Pri­va­te ange­passt wer­den, blei­ben die För­de­run­gen für kom­mu­na­le und betrieb­li­che PV-Pro­jek­te unver­än­dert bestehen.

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