Die bisherige Bilanz der See-Berg-Wander-Rad Förderoffensive kann sich sehen lassen: Seit 2023 wurden rund 5,1 Millionen Euro an Landesmittel für 41 Maßnahmen und Projekte ausbezahlt. Insgesamt konnten so Investitionen von rund 16,5 Millionen Euro ausgelöst werden. Dadurch stärkt die Initiative nachhaltig die touristische Infrastruktur und sorgt für regionale Wertschöpfung.

Zusammenfassung:

Seit April 2023 gibt es in Kärnten ein Programm, um die Infrastruktur für Seen, Berge, Wandern und Radfahren zu verbessern. Dafür wurden 31 Gemeinden mit insgesamt 5,1 Millionen Euro unterstützt. Diese Projekte haben Investitionen von 16,5 Millionen Euro ausgelöst. Die Förderungen sind ein Erfolg, weil sie die touristische Infrastruktur und das Angebot verbessern und in den Regionen wirtschaftlichen Wert schaffen.Jede Gemeinde kann pro Jahr bis zu 250.000 Euro Unterstützung bekommen, aber nur bis zu 50 Prozent der förderbaren Kosten. Insgesamt gibt es zwei Millionen Euro pro Jahr für das Programm. Besonders gefördert werden Projekte, die wetterunabhängig sind, um den Tourismus das ganze Jahr über zu stärken und die Qualität des Angebots zu verbessern.

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Mit­te Sep­tem­ber wur­den ers­te Zah­len zur gro­ßen „See-Berg-Wan­der-Rad-För­der­of­fen­si­ve“ des Lan­des Kärn­ten vor­ge­legt. Seit Beginn der lau­fen­den Regie­rungs­pe­ri­ode im April 2023 wur­den 31 Kärnt­ner Gemein­den mit einem Gesamt­för­der­vo­lu­men von rund 5,1 Mil­lio­nen Euro unter­stützt. Damit konn­ten 41 not­wen­di­ge Maß­nah­men und Pro­jek­te im Bereich der See‑, Berg‑, Wan­der- und Rad­in­fra­struk­tur umge­setzt wer­den. Die­se wie­der­um haben ins­ge­samt Inves­ti­tio­nen von rund 16,5 Mil­lio­nen Euro aus­ge­löst hat. Eine Bilanz, die sich durch­aus sehen las­sen kann. Die För­de­rung kann als Erfolgs­mo­dell gese­hen wer­den, stei­gert sie doch nicht nur die Qua­li­tät der tou­ris­ti­schen Infra­struk­tur und des Ange­bo­tes, son­dern schafft auch drin­gend not­wen­di­ge Wert­schöp­fung in den Regio­nen.

Bis zu 250.000 Euro pro Gemein­de

Mit der För­der­schie­ne wer­den Gemein­den bei der Sanie­rung, Neu­ge­stal­tung und Attrak­ti­vie­rung von öffent­li­cher Frei­zeit- und Tou­ris­mus­in­fra­struk­tur unter­stützt. Dazu zählt unter ande­rem die Attrak­ti­vie­rung von Strand­bä­dern und See­zu­gän­ge, der Bau von Slow-Trails und Moun­tain­bike-Stre­cken sowie Pro­jek­te zur Schaf­fung und Ver­bes­se­rung der Win­ter­in­fra­struk­tur in Ski­ge­bie­ten. Die maxi­ma­le För­der­hö­he pro Jahr und Gemein­de beträgt 250.000 Euro bezie­hungs­wei­se maxi­mal 50 Pro­zent der för­der­ba­ren Kos­ten. Ins­ge­samt ste­hen für die För­de­rung jähr­lich rund zwei Mil­lio­nen Euro zu Ver­fü­gung. Ein beson­de­rer Fokus liegt bei der För­der­aus­wahl auch auf mög­lichst wet­ter­un­ab­hän­gi­gen Pro­jek­ten, um dadurch den Ganz­jah­res­tou­ris­mus zu stär­ken und die Qua­li­tät des tou­ris­ti­schen Ange­bo­tes zu ver­bes­sern.

Offen­si­ve für See‑, Berg‑, Wan­der- und Rad- Infra­struk­tur
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