Begünstigt werden sowohl Privatpersonen als auch Betriebe, die ein Elektrofahrzeug anschaffen oder in die Ladeinfrastruktur investieren wollen.

Zusammenfassung:

Derzeit sind etwa 2% der Fahrzeuge auf Österreichs Straßen Elektrofahrzeuge. Um diesen Anteil zu erhöhen, gibt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) im Jahr 2023 fast 200 Millionen Euro für die Förderung von Elektrofahrzeugen aus.Privatpersonen können bis zu 5.000 Euro Unterstützung beim Kauf eines Elektroautos erhalten. Auch private Ladestationen werden gefördert: mit 600 Euro für einfache Ladestationen und 1.800 Euro für leistungsfähigere Modelle.Für Unternehmen gibt es ebenfalls Förderungen, aber mit einigen Änderungen: Ladestationen für Betriebe werden mit bis zu 30.000 Euro gefördert, und der Kauf eines E-Motorrads wird mit bis zu 1.900 Euro unterstützt. Allerdings wird die Förderung von Pkw für Unternehmen in diesem Jahr enden. Betrieblich genutzte E-Autos sind jedoch weiterhin steuerlich begünstigt, z.B. durch Steuerbefreiungen.Der Schwerpunkt liegt nun auf der Förderung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen wie Lastwagen, Transportern und speziellen Fahrzeugen. Dafür stellt das BMK 100 Millionen Euro zur Verfügung.

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Der­zeit macht der Anteil an Elek­tro­fahr­zeu­gen auf Öster­reichs Stra­ßen rund 2% aus. Um die­sen Schnitt in Zukunft deut­lich zu erhö­hen, stellt das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Kli­ma­schutz, Umwelt, Ener­gie, Mobi­li­tät, Inno­va­ti­on und Tech­no­lo­gie (BMK) im Jahr 2023 knapp 200 Mil­lio­nen Euro in zwei För­der­schie­nen zur Ver­fü­gung. Pri­vat­per­so­nen wer­den wei­ter­hin im Rah­men der 95 Mil­lio­nen Euro schwe­ren E‑Mobilitätsoffensive geför­dert. Etwa bei der Anschaf­fung eines E‑Autos mit bis zu 5.000 Euro. Pri­va­te Lade­infra­struk­tur und Wall­bo­xen wer­den mit je 600 Euro bzw. 1.800 Euro unter­stützt.

Neu­er För­der­schwer­punkt für Betrie­be

Für Unter­neh­men ändern sich die Rah­men­be­din­gun­gen der För­de­rung. Wäh­rend die betrieb­li­che Lade­infra­struk­tur mit bis zu 30.000 Euro und die Anschaf­fung eines E‑Motorrades mit bis zu 1.900 Euro geför­dert wer­den, läuft die För­de­rung für PKW in die­sem Jahr aus. Betrieb­li­che E‑Autos wer­den aller­dings steu­er­lich begüns­tigt, etwa durch die Sach­be­zugs­be­frei­ung, die Vor­steu­er­ab­zugs­fä­hig­keit, den Ent­fall der NoVA und den Ent­fall der motor­be­zo­ge­nen Ver­si­che­rungs­steu­er. Der neue Schwer­punkt liegt auf der För­de­rung von emis­si­ons­frei­en Nutz­fahr­zeu­gen wie LKW, Trans­por­tern oder Son­der­fahr­zeu­gen sowie Sat­tel­zug­fahr­zeu­gen, wofür das BMK in einer sepa­ra­ten För­der­schie­ne für das Jahr 2023 ins­ge­samt 100 Mil­lio­nen Euro bereit­stellt.

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