Begünstigt werden sowohl Privatpersonen als auch Betriebe, die ein Elektrofahrzeug anschaffen oder in die Ladeinfrastruktur investieren wollen.

Der­zeit macht der Anteil an Elek­tro­fahr­zeu­gen auf Öster­reichs Stra­ßen rund 2% aus. Um die­sen Schnitt in Zukunft deut­lich zu erhö­hen, stellt das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Kli­ma­schutz, Umwelt, Ener­gie, Mobi­li­tät, Inno­va­ti­on und Tech­no­lo­gie (BMK) im Jahr 2023 knapp 200 Mil­lio­nen Euro in zwei För­der­schie­nen zur Ver­fü­gung. Pri­vat­per­so­nen wer­den wei­ter­hin im Rah­men der 95 Mil­lio­nen Euro schwe­ren E‑Mobilitätsoffensive geför­dert. Etwa bei der Anschaf­fung eines E‑Autos mit bis zu 5.000 Euro. Pri­va­te Lade­infra­struk­tur und Wall­bo­xen wer­den mit je 600 Euro bzw. 1.800 Euro unter­stützt.

Neu­er För­der­schwer­punkt für Betrie­be

Für Unter­neh­men ändern sich die Rah­men­be­din­gun­gen der För­de­rung. Wäh­rend die betrieb­li­che Lade­infra­struk­tur mit bis zu 30.000 Euro und die Anschaf­fung eines E‑Motorrades mit bis zu 1.900 Euro geför­dert wer­den, läuft die För­de­rung für PKW in die­sem Jahr aus. Betrieb­li­che E‑Autos wer­den aller­dings steu­er­lich begüns­tigt, etwa durch die Sach­be­zugs­be­frei­ung, die Vor­steu­er­ab­zugs­fä­hig­keit, den Ent­fall der NoVA und den Ent­fall der motor­be­zo­ge­nen Ver­si­che­rungs­steu­er. Der neue Schwer­punkt liegt auf der För­de­rung von emis­si­ons­frei­en Nutz­fahr­zeu­gen wie LKW, Trans­por­tern oder Son­der­fahr­zeu­gen sowie Sat­tel­zug­fahr­zeu­gen, wofür das BMK in einer sepa­ra­ten För­der­schie­ne für das Jahr 2023 ins­ge­samt 100 Mil­lio­nen Euro bereit­stellt.

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