Durch die Einführung der neuen Kategorie können jährlich mehr Straßenkilometer saniert werden als bisher.
Durch die Einführung der neuen Kategorie können jährlich mehr Straßenkilometer saniert werden als bisher.

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„Landesstraße LR“

Neue Kate­go­rie für Kärnt­ner Lan­des­stra­ßen

Mit der Einführung der neuen Kategorie „Landesstraße LR“ für Verkehrsverbindungen mit weniger als 400 Fahrzeugen pro Tag müssen die jeweiligen Abschnitte nicht mehr mit dem selben technischen Aufwand wie Hauptverkehrswege saniert werden. Dadurch werden jährlich 400.000 Euro eingespart, mit denen zusätzliche Straßenkilometer saniert werden können.

Zusammenfassung:

In Kärnten gibt es neue Regeln für die Straßen. Bisher gab es zwei Arten von Landesstraßen: Landesstraßen B und Landesstraßen L. Jetzt gibt es eine dritte Art, die Landesstraßen LR. Diese neuen Straßen sind für Gebiete mit weniger Verkehr, also unter 400 Autos pro Tag. Von den insgesamt etwa 2.750 Kilometern an Landesstraßen kommen etwa 220 Kilometer in die neue Kategorie LR.Früher mussten alle Straßen gleich ausgebaut werden, egal wie viel Verkehr sie hatten. Jetzt kann man das Geld besser einsetzen und es wird erwartet, dass man jährlich rund 400.000 Euro spart. Dadurch können mehr Straßen mit dem gleichen Geld repariert werden und das verbessert die Sicherheit. Die neuen LR-Straßen sind im Anhang des Kärntner Straßengesetzes aufgelistet.Noch in diesem Jahr werden erste Straßen in dieser neuen Kategorie saniert. Diese Straßen sind die LR 22 Schlanitzeralm Straße, die LR 103 Zellwinkler Straße und die LR 131 Trögerner Straße. Früher wurden diese als unwirtschaftlich für eine Sanierung eingestuft. Die Qualität der Straßen bleibt auch in der neuen Kategorie hoch und besser angepasst an den tatsächlichen Verkehr.

Dies ist ein automatisch generierter Text.

Bis­her gab es in Kärn­ten für Lan­des­stra­ßen die bei­den Kate­go­rien „Lan­des­stra­ßen B“ und „Lan­des­stra­ßen L“. Künf­tig wird es als drit­te Kate­go­rie auch die „Lan­des­stra­ßen LR“ geben, und zwar für Ver­kehrs­ver­bin­dun­gen mit star­ker regio­na­ler Bedeu­tung. Ent­schei­dend für die Kate­go­ri­sie­rung ist dabei das Ver­kehrs­auf­kom­men mit einer gerin­gen Ver­kehrs­fre­quenz von unter 400 Fahr­zeu­gen pro Tag. Vom gut 2.750 Kilo­me­ter lan­gen Lan­des­stra­ßen­net­zes fal­len rund 220 Kilo­me­ter in die neue LR-Kate­go­rie. Bis­lang muss­ten auch sol­che Stre­cken in Hin­sicht auf Fahr­bahn­brei­te und Belast­bar­keit nach den­sel­ben tech­ni­schen Vor­ga­ben aus­ge­baut und saniert wer­den wie sehr stark befah­re­ne Lan­des­stra­ßen mit über 10.000 Fahr­zeu­gen pro Tag. Die neue Kate­go­rie schafft also einen wich­ti­gen Rah­men für den vor­aus­schau­en­den Ein­satz der finan­zi­el­len Mit­tel im Kärnt­ner Stra­ßen­bau.

Mehr Fle­xi­bi­li­tät bei Sanie­run­gen

Erwar­tet wird eine jähr­li­che Kos­ten­re­duk­ti­on von rund 400.000 Euro, was im Umkehr­schluss bedeu­tet, dass mit dem glei­chen Bau­bud­get mehr Stra­ßen­ki­lo­me­ter saniert wer­den kön­nen. Das soll sich ins­ge­samt posi­tiv auf den Erhal­tungs­zu­stand des gesam­ten Stra­ßen­net­zes und damit auch direkt auf die Ver­kehrs­si­cher­heit aus­wir­ken. Alle Stra­ßen, die der neu­en Kate­go­rie LR zuge­ord­net wur­den, sind im Anhang zum Kärnt­ner Stra­ßen­ge­setz ein­seh­bar. Die neue Kate­go­rie wird noch heu­er erst­mals bei Sanie­rungs­maß­nah­men auf der LR 22 Schlanit­zer­alm Stra­ße (bis­her L 22a), der LR 103 Zell­wink­ler Stra­ße (bis­her L 103a) und der LR 131 Trö­ger­ner Stra­ße (bis­her L 131) zur Anwen­dung kom­men – alle­samt Stre­cken, für die eine Sanie­rung nach den bis­he­ri­gen Richt­li­ni­en als unwirt­schaft­lich ein­ge­stuft wur­de. Die tech­ni­sche Qua­li­tät der Stra­ßen wird auch mit der neu­en Kate­go­ri­sie­rung unver­än­dert hoch blei­ben und bes­ser an das tat­säch­li­che Ver­kehrs­auf­kom­men ange­passt sein.

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