Über 300 geförderten Projekte sollen im Jahr 2024 die Entwicklung des ländlichen Raums vorantreiben. Schwerpunkte liegen dabei auf der Freizeit- und Basisinfrastruktur, der Ortskernbelebung sowie Klima- und Energiethemen.  

Zusammenfassung in einfacher Sprache

Das neue Regionalentwicklungsgesetz in Kärnten, welches 2023 verabschiedet wurde, stellt Geld für lokale Maßnahmen zur Verfügung und verpflichtet die sieben Regionen von Kärnten, jedes Jahr Arbeitspläne zu erstellen und umzusetzen. Der erste Plan wurde Anfang Januar präsentiert. Insgesamt sollen dieses Jahr 300 Projekte umgesetzt werden. Sie sollen die Entwicklung der Regionen verbessern und das Leben auf dem Land angenehmer machen. Die Schwerpunkte liegen dabei auf der Verbesserung von Freizeitangeboten, der Dorfplatzgestaltung und der Sanierung von Veranstaltungsräumen. Zudem gibt es Projekte, die sich mit dem Klimawandel und Energiefragen auseinandersetzen. Als nächsten Schritt sieht das Gesetz die Bestellung von vier Regionalkoordinatoren vor, die eine Verbindung zwischen den einzelnen Regionen und dem Land Kärnten selbst darstellen sollen.
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Das 2023 beschlos­se­ne Kärnt­ner Regio­nal­ent­wick­lungs­ge­setz regelt nicht nur die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für regio­na­le Maß­nah­men, son­dern es beinhal­tet auch die Ver­pflich­tung der sie­ben Kärnt­ner Regio­nen, jähr­li­che Arbeits­pro­gram­me zu erstel­len und umzu­set­zen. Der ers­te die­ser Jah­res­plä­ne wur­de Anfang Jän­ner im Rah­men der ers­ten Regie­rungs­sit­zung im neu­en Jahr zur Beschluss­fas­sung vor­ge­legt. Dar­in haben sich die sie­ben Kärnt­ner Regio­nen eini­ges vor­ge­nom­men und umfang­rei­che Arbeits­pro­gram­me aus­ge­ar­bei­tet. Ins­ge­samt 300 regio­na­le Pro­jek­te wer­den heu­er umge­setzt, gestar­tet oder fina­li­siert. Damit wer­den wich­ti­ge Impul­se gesetzt, die Regio­nal­ent­wick­lung vor­an­zu­trei­ben und die Lebens­qua­li­tät sowie das Ange­bot in den länd­li­chen Regio­nen zu erhö­hen. 

Viel­sei­ti­ge Pro­jek­te 

Der Schwer­punkt der Arbeits­pro­gram­me liegt auf dem Aus­bau und der Wei­ter­ent­wick­lung von Frei­zeit- und Basis­in­fra­struk­tur sowie auf Pro­jek­ten zur Bele­bung der Orts­ker­ne. Dazu zäh­len Maß­nah­men zur Dorf­platz- und Orts­kern­ge­stal­tung eben­so wie die Sanie­rung von Ver­an­stal­tungs­räu­men oder die Errich­tung von Kin­der­spiel­plät­zen. Dar­über hin­aus fin­den sich auch Pro­jek­te, die sich mit aktu­el­len Her­aus­for­de­run­gen wie Kli­ma­wan­del und Ener­gie­the­men beschäf­ti­gen. Um die Arbeits­pro­gram­me zügig abar­bei­ten zu kön­nen, wur­den sie im Vor­feld mit den Gemein­den der jewei­li­gen Regi­on und den dort täti­gen Orga­ni­sa­tio­nen abge­stimmt. Der nächs­te Schritt zur Umset­zung des Regio­nal­ent­wick­lungs­ge­setz ist die Bestel­lung von vier Regio­nal­ko­or­di­na­to­ren, die als Bin­de­glie­der zwi­schen Regio­nen und Land Kärn­ten fun­gie­ren wer­den.

För­de­run­gen in der Orts- und Regio­nal­ent­wick­lung 
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