Zusammenfassung:
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Das 2023 beschlossene Kärntner Regionalentwicklungsgesetz regelt nicht nur die finanzielle Unterstützung für regionale Maßnahmen, sondern es beinhaltet auch die Verpflichtung der sieben Kärntner Regionen, jährliche Arbeitsprogramme zu erstellen und umzusetzen. Der erste dieser Jahrespläne wurde Anfang Jänner im Rahmen der ersten Regierungssitzung im neuen Jahr zur Beschlussfassung vorgelegt. Darin haben sich die sieben Kärntner Regionen einiges vorgenommen und umfangreiche Arbeitsprogramme ausgearbeitet. Insgesamt 300 regionale Projekte werden heuer umgesetzt, gestartet oder finalisiert. Damit werden wichtige Impulse gesetzt, die Regionalentwicklung voranzutreiben und die Lebensqualität sowie das Angebot in den ländlichen Regionen zu erhöhen.
Vielseitige Projekte
Der Schwerpunkt der Arbeitsprogramme liegt auf dem Ausbau und der Weiterentwicklung von Freizeit- und Basisinfrastruktur sowie auf Projekten zur Belebung der Ortskerne. Dazu zählen Maßnahmen zur Dorfplatz- und Ortskerngestaltung ebenso wie die Sanierung von Veranstaltungsräumen oder die Errichtung von Kinderspielplätzen. Darüber hinaus finden sich auch Projekte, die sich mit aktuellen Herausforderungen wie Klimawandel und Energiethemen beschäftigen. Um die Arbeitsprogramme zügig abarbeiten zu können, wurden sie im Vorfeld mit den Gemeinden der jeweiligen Region und den dort tätigen Organisationen abgestimmt. Der nächste Schritt zur Umsetzung des Regionalentwicklungsgesetz ist die Bestellung von vier Regionalkoordinatoren, die als Bindeglieder zwischen Regionen und Land Kärnten fungieren werden.