Heizkostenzuschuss
Um Haushalte mit geringem Einkommen gezielt zu unterstützen, wird die Kärntner Landesregierung den Heizkostenzuschuss erneut erhöhen.

© AdobeStock 607874427

Bis zu 280 Euro

Kärnt­ner Heiz­zu­schuss kräf­tig erhöht 

Um Haushalte mit geringem Einkommen gezielt zu unterstützen, wird die Kärntner Landesregierung auch heuer wieder den Heizzuschuss mit einem Energiebonus aufstocken. Die bisherigen Einkommensgrenzen wurden evaluiert und entsprechend angehoben. Der „große“ Zuschuss beträgt heuer 280, der „kleine“ 210 Euro.

Zusammenfassung in einfacher Sprache

Die Regierung von Kärnten in Österreich gibt auch dieses Jahr wieder Geld um bei den Heizkosten zu helfen. Das nennt man Heizzuschuss. Das tun sie, weil die Kosten für das Heizen und andere Sachen immer höher werden. Der Heizzuschuss wird dieses Jahr um einen so genannten Energiebonus erhöht. Das kostet insgesamt etwa 3,31 Millionen Euro. Das bezahlen die Gemeinden und das Land zusammen. Der Energiebonus kostet zusätzlich etwa zwei Millionen Euro. Das bezahlt nur das Land.Leute mit wenig Geld können diesen Heizzuschuss bekommen. Sie müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es gibt zwei Arten von Heizzuschüssen: einen großen und einen kleinen. Der große Heizzuschuss ist 280 Euro und der kleine Heizzuschuss ist 210 Euro. Für den großen Zuschuss darf man nicht mehr als 1.160 Euro (wenn man alleine lebt) oder 1.680 Euro (wenn man mit einer weiteren Person zusammenlebt) verdienen. Für den kleinen Zuschuss darf man nicht mehr als 1.360 Euro (wenn man alleine lebt) oder 1.880 Euro (wenn man mit einer weiteren Person zusammenlebt) verdienen. Wenn man mit mehreren Leuten zusammenlebt, erhöht sich die Grenze um 310 Euro pro Person. Seit dem 2. Oktober kann man den Heizzuschuss bei der Gemeinde beantragen.
Dies ist ein automatisch generierter Text.

Ange­sichts der anhal­ten­den Teue­rung schüt­tet die Kärnt­ner Lan­des­re­gie­rung auch heu­er wie­der einen Heiz­zu­schuss inklu­si­ve Ener­gie­bo­nus aus. Zwar weist Kärn­ten im öster­reich­wei­ten Ver­gleich die güns­tigs­ten Mie­ten auf, doch gleich­zei­tig stei­gen die Betriebs­kos­ten stark an, was sich vor allem an den Heiz­kos­ten nie­der­schlägt. Daher wird die Heiz­kos­ten­un­ter­stüt­zung heu­er sei­tens des Lan­des erneut um einen Ener­gie­bo­nus auf­ge­stockt. Der Grund für die­se Vor­ge­hens­wei­se ist die Kos­ten­auf­tei­lung, denn für den rei­nen Heiz­zu­schuss von ins­ge­samt rund 3,31 Mil­lio­nen Euro tei­len sich die­sen das Land und Gemein­den. Um die Gemein­den nicht wei­ter zu belas­ten, bleibt die­se Sum­me unver­än­dert und es wird statt­des­sen der Ener­gie­bo­nus oben drauf­ge­legt, den das Land allein finan­ziert. Dafür ste­hen rund zwei Mil­lio­nen Euro bereit. 

Ein­kom­mens­gren­zen ange­ho­ben 

Um die Kärnt­ner Bevöl­ke­rung mit gerin­gem Ein­kom­men bei den Wohn­kos­ten gezielt zu ent­las­ten, wird in die­sem Herbst der gro­ße Heiz­zu­schuss plus Ener­gie­bo­nus nun­mehr 280 Euro betra­gen, mit dem klei­nen Heiz­zu­schuss plus Ener­gie­bo­nus erhal­ten Anspruchs­be­rech­tig­te 210 Euro. Die Ein­kom­mens­gren­zen wur­den eva­lu­iert und ange­ho­ben. So betra­gen die­se für den gro­ßen Zuschuss 1.160 Euro net­to für Allein­ste­hen­de bezie­hungs­wei­se 1.680 Euro net­to für Zwei- Per­so­nen-Haus­hal­te. Beim klei­nen Heiz­zu­schuss liegt die Ein­kom­mens­gren­ze für Allein­ste­hen­de bei 1.360 Euro net­to, für Zwei-Per­so­nen-Haus­hal­te bei 1.880 Euro net­to. Für jede wei­te­re Per­son, die im gemein­sa­men Haus­halt lebt, wird sowohl beim klei­nen als auch beim gro­ßen Zuschuss ein Zuschlag von 310 Euro bei den Ein­kom­mens­gren­zen berück­sich­tigt. Anträ­ge kön­nen seit 2. Okto­ber bei der zustän­di­gen Haupt­wohn­sitz­ge­mein­de gestellt wer­den.

Kärnt­ner Heiz­zu­schuss
Wei­te­re Infos
Alles zum Thema Nachhaltige Politik

Weitere Themen